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Praxisfrage

Bemessungsparameter von RCDs für Anlagenplanung

Wie ist das Bemessungsschaltvermögen Im und das Bemessungsfehlerschaltvermögen I∆m eines Fehlerstromschutzschalters bei der ­Planung und Verwendung des Gerätes zu berücksichtigen bzw. bezogen auf die Einsatzsituation zu beurteilen? Ich habe mir verschiedene RCDs diverser Hersteller angesehen, z. B. mit 40 A/0,03 A oder 63 A/0,03 A. Dabei stoße ich auf aufgedruckte Werte für Im von 650 A bis1 500 A. Auf manchen Geräten gibt es diesbezüglich aber auch gar keine Angaben. Laut den Fachunterlagen eines namhaften Herstellers handelt es sich bei Im um »(…) die Fähigkeit eines FI-Schutzschalters einen Kurzschlussstrom einschalten, führen und ausschalten zu können« und ­bei I∆m um »(…) die Fähigkeit eines FI-Schutzschalters einen Fehlerkurzschlussstrom einschalten, führen und ausschalten zu können«. Hierzu ein Einsatzbeispiel, dessen Werte als hypothetisch zu betrachten sind, da sie nicht tatsächlich messtechnisch ermittelt sind. Eine RCD 63 A/0,03 A dient zum Fehlerschutz an einem Verbraucher, dessen Kurz- und Überlastschutz durch LS-Schalter C 16 A gewährleistet wird. Diese RCD hat ein angegebenes Bemessungsschaltvermögen von 1 000 A. Die RCD selbst ist – wie auf dem Gerät angegeben – durch eine Schmelz­sicherung 100 A vorgesichert. Somit wäre sein Bemessungskurzschlussstrom Inc von 10 kA eingehalten. Eine Messung am Anschlusspunkt des Verbrauchers ergibt nun einen möglichen Fehlerstrom bei einem Erdschluss von L auf PE von 1 600 A. Meiner Meinung nach gibt es jetzt ein Problem. Der tatsächlich an der Fehlerstelle auftretende und durch die RCD fließende Strom von 1600 A, den diese abzuschalten hätte, ist deutlich höher, als das auf der RCD angegebene Bemessungsschaltvermögen von 1000 A. Sie könnte den im Fehlerfall zum Fließen kommenden Strom u. U. nicht sicher abschalten. Es wäre ein Austausch gegen ­eine andere RCD mit höherem Bemessungsschaltvermögen erforderlich. Allerdings habe ich – wie bereits geschrieben – keine RCDs gefunden, auf denen Werte von mehr als 1 500 A für Im ausgewiesen wären. U. U. schaltet aber in diesem Fall der LS-Schalter früher mit seinem magnetischen Auslöser ab. Normativ muss er das laut meinen Recherchen unter 0,1 s sicherstellen. Typische Auslösezeiten einer RCD liegen aber zwischen 20 ms und 30 ms, was schneller wäre. Somit würde trotzdem die RCD die Abschaltarbeit leisten müssen. Was ist zu tun? Ist die Betrachtung in diesem Zusammenhang korrekt oder muss ich die Situation u. U. anders beurteilen? M. K., Bayern

Expertenantwort vom 13.07.2018
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Günter Grünebast

Verantwortlich für Normung und Prüfung sowie stellvertretender Entwicklungsleiter bei der Firma Doepke Schaltgeräte, Norden.

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