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Praxisfrage

Bestimmungsgemäßer Gebrauch eines Geschirrspülers

In meiner Anfrage dreht es sich um einen Geschirrspüler, der in einer unseren Tee­küchen (Bürogebäude) eingebaut ist (von ­einem Architekten geplant). Die Teeküche ist für jeden Arbeitnehmer frei zugänglich. Nach §4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) »Grundpflichten des Arbeitgebers« müssen bestimmte Voraussetzungen getroffen werden. Außerdem ist das Gerät nach der Beschreibung »nur für den häuslichen Gebrauch im Privathaushalt und das häusliche Umfeld bestimmt.«

Kann somit das Gerät trotz dieser Beschreibung in der Teeküche bleiben oder muss es durch ein zulässiges (gewerbliches) Gerät ersetzt werden? Alle Elektrogeräte werden bei uns regelmäßig nach VDE geprüft und die Absicherung ist mit einer LS/FI-Kombination ausreichend abgesichert. Auf Nachfrage vom Architekten auf die Geräte, kam nur die Antwort: »Wir verbauen die überall.« Ist dieses Gerät jetzt für ein Bürogebäude unzulässig oder kann es durch die regel­mäßige Prüfung weiterhin benutzt werden? Vergleichbare gewerbliche Maschinen kosten bis zu fünf Mal mehr.

A. E., Bayern

Expertenantwort vom 24.07.2023
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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