Guten Tag, in einem Bauvorhaben habe ich mit unserem Brandschutzsachverständigen eine Diskussion bezüglich einer Aufzugsanlage und Sicherheitsbeleuchtung. Seiner Meinung nach müssen Personenaufzüge immer mit einer Brandfallsteuerung ausgestattet werden, unabhängig davon ob eine BMA im Gebäude errichtet wird. Meiner Meinung nach ist eine Brandfallsteuerung erst dann nötig, wenn der Aufzug Brandabschnitte durchquert. Die Frage ist nun, wer legt fest ob eine Brandfallsteuerung benötigt wird und in welchen Richtlinien, bzw. Normen ist dies festgelegt? Das zweite Thema welches wir diskutiert haben und unterschiedlicher Meinung sind ist das Thema Sicherheitsbeleuchtung, bzw. Rettungswegsbeleuchtung. Nach meiner Auffassung ist mit der ArbStättV vereinbar das die Rettungszeichenleuchten (Einzelbatterie)oberhalb der Notausgänge und bei Richtungsänderungen des Rettungswegs ausreichend sind. Unser Brandschutzfachmann ist der Meinung das die Rettungswege vollflächig ausgeleuchtet werden müssten nach den Normativen Vorgaben. Es handelt sich hier um eine Bankfiliale über zwei Etagen. Der Fluchtweg im 1.Obergeschoß führt über ein Treppenhaus, von dem aus auch Wohnungen im selben Gebäude zu erreichen sind. Wie verhält es sich da mit der Fluchtwegsbeleuchtung? Auch hier bin ich der Meinung, das Rettungswegsleuchten über den Notausgängen ausreichend sind, sowie Richtungsänderungen.
PP21057