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Praxisfrage

Brandschutz an Textilmaschinen

Da wir als Textilbetrieb unter feuergefährdete Betriebsstätten eingestuft sind, gelten bei Installationen, z.B. Leuchteninstallationen, jeweils höhere Sicherheitsbedingungen, z. B. der Einsatz von FF-Leuchten. Bei FF-Leuchten werden meist EVGs oder konventionelle Vorschaltgeräte mit zusätzlicher Temperatursicherung eingesetzt, um der Forderung in VDE 0100 Teil 482 nachzukommen. Hiernach müssen elektrische Betriebsmittel unter Berücksichtigung äußerer Einflüsse so ausgewählt und errichtet werden, dass ihre Erwärmung bei üblichen Betrieb und die vorhersehbare Temperaturerhöhung im Fehlerfall kein Feuer verursachen können. Dies darf durch geeignete Bauart der Betriebsmittel oder durch zusätzliche Schutzmaßnahmen erreicht werden. Die Schutzart ist in jeden Fall immer IP5X (gemäß VdS 2033, 6.5.2 Schutzart). Wie sieht es allerdings bei neuen Maschinen aus, die mit Freqenzumrichtern betrieben werden und deren zugehörige Transformatoren oder Drosseln der Maschinenhersteller aus wärmetechnischen Gründen häufig außerhalb des staubgeschützten Schaltschrankes positioniert? Im Bild 1 und 2 können Sie eine Drosseln erkennen, welche der Maschinenhersteller neben dem Motor platzierte. Das Bild 3 zeigt vom Schaltschrank »ausgelagerte« Steuertransformatoren und Drosseln mit einer Blechabdeckung, ohne jegliche Dichtungen. Der Motor in Bild 1 verfügt über die geforderte Schutzart, jedoch nicht die Drossel, die meiner Meinung nach lediglich eine Basisisolierung aufweist. Da die Maschinenverkleidungen, unter denen sich Motor und Drossel befinden, über keinerlei Dichtungen verfügen, können hier zwangsläufig Staub und Textilfasern eindringen (Bilder 4 und 5). Spätestens nach ein paar Wochen hat sich an den elektrischen Betriebsmitteln eine komplette Staub und Faserschicht gebildet (Bild 6 - siehe de 11/2006). Unpraktikabel erscheint mir eine regelmäßige Reinigung der betroffenen Teile, zumal dies mindestens wöchentlich bis monatlich erfolgen müsste. Nach meiner Beurteilung liegt hier ein eindeutiger Sicherheitsmangel vor, der z.B. im Fehlerfall zu einer Brandgefährdung führen kann. In jedem Fall muss ja davon ausgegangen werden, dass eine Textilmaschine in einer feuergefährdeten Betriebsstätte betrieben wird. Hat hier der Maschinenhersteller die Festlegungen in der VDE 0100 Teil 482 missachtet oder gibt es anderweitige Vorschriften die Ausnahmen zulassen? Welche Vorschriften muss der Maschinenhersteller bei der Ausrüstung der Maschine, bezüglich des Brandschutzes, noch beachten? Kann der Betreiber der Maschine, den Maschinenhersteller für evtl. Mängel bezüglich des Brandschutzes haftbar machen, bzw. gibt es eine Nachrüstungspflicht des Herstellers? K. S., Bayern

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