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Praxisfrage

Eichung von Zählern für Wandlermessung

Wir sind ein kommunales Krankenhaus und setzten für die Messung der Stromverbräuche unserer Pachtbetriebe Elektronische Zähler für Wandlermessung (M-Bus) ein. Die Eichung ist abgelaufen und wir möchten die Geräte deshalb erneuern. Von unserem Vorlieferanten haben wir uns entsprechende Geräte anbieten lassen und bestellt. Nach erhalt habe ich mich gewundert dass die Geräte weder eine Plombe noch ein Eichzeichen haben. Typ EMU MBS Allrounder 3/5 M-Bus Auf unsere Nachfrage erhielt ich die Antwort dass die Geräte nach der Europäischen Messgeräterichtlinie MID CH-MI003-13022 gefertigt sind (Konformitätserklärung liegt uns auch vor) und deshalb keine Eichung notwendig ist. Die kann man auch im Wiki Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Stromz%C3%A4hler#Gesetzliche_Eichung nachlesen. Hier mein Problem. 1.Da die Zähler nicht verplombt sind kann jeder beliebig das Wandlerverhältnis verändern und so die Stromverbräuche quasi nach belieben manipulieren. 2. Da die Geräte nicht Geeicht sind können diese scheinbar bis zum Jüngsten Gericht verwendet werden. Vielleicht Steh ich auch auf dem Schlauch. Über nützliche Hinweise würde ich mich sehr freuen. A. T., Bayern

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Stellen ungeeichte Elektrozähler einen Rechtsmangel dar?

Energiezähler für die Hutschiene – Zählerplatz ade?

Ideale Messbedingungen – Auch Messgeräte müssen ständig überprüft werden

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
pp14315


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