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Praxisfrage

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten aus SHK

Bei uns im Haus stellt sich immer wieder die Frage, wie weit die Kompetenzen einer Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten reichen. Betrachten wir z. B. einen Gesellen aus dem SHK-Handwerk. Mit dem Abschluss seiner Ausbildung gilt er als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Nach meinem Kenntnisstand darf er zwar keine Veränderungen oder Instandhaltungsar­beiten an einer elektrischen Anlage vor­nehmen, andererseits jedoch einen elektrischen Durchlauferhitzer an einem vorhandenen Anschluss anschließen. Muss es für eine solche Tätigkeit vom Unternehmer eine detaillierte Arbeitsanweisung geben? Müssen anschließend VDE-Messungen vorgenommen werden und darf die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten diese ausführen? Gibt es eine Pflicht und einen Zeitraum für Auffrischungskurse oder kann dies auch im Selbststudium geschehen? W. O., Schleswig-Holstein

Expertenantwort vom 05.02.2013
Heinz-Dieter Fröse
Heinz-Dieter Fröse

Ausgebildeter Elektroinstallateur und Elektromeister. Viele Jahre bundesweit als freiberuflichere Dozent in der Meisterausbildung tätig. Langjährige Mitarbeit in einem Planungsbüro für Elektrotechnik. Heute ist Heinz-Dieter Fröse für die HWK Münster als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk tätig.

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