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Praxisfrage

Gesonderter Zähler für Wärmepumpen

Mit meiner Anfrage beziehe ich mich auf Ihre Antwort aus »de« 17.2022, »Zwei Zähler in Einfamilienhaus mit Wärmepumpe«. Sie schreiben im zweiten Abschnitt Ihrer Antwort auf die Leserfrage: »Grundsätzlich ist für den Betrieb von Wärmepumpen ein gesonderter Zähler nur dann erforderlich, wenn die Heizanlage unter Inanspruchnahme von Fördermitteln gebaut wurde

Hierzu habe ich eine Frage in eigenem Interesse. Ich beheize mein Haus seit 1971 mit Elektro-Nachtspeicherheizungen. Zum Aufladen der Öfen wird der Doppeltarifzähler über das Tarifrundsteuergerät vom Netzbetreiber auf Niedertarif umgeschaltet. Das gesamte Hausnetz läuft dann über den Niedertarif, bis am Morgen wieder auf den Haupttarif zurückgeschaltet wird. Das Abwerfen des Ladebetriebes ist bei hoher Netzbelastung jederzeit über das Lastabwurfrelais möglich und wird auch durchgeführt. Das allgemeine Hausnetz bleibt davon unberührt.

Nun hat mir der Netzbetreiber den Niedertarif gekündigt, mit der Begründung, dass meine Speicherofenanlage nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nicht netzdienlich sei. Im besagten Paragrafen wird gefordert, dass Wärmepumpen und elektrische Speicherheizungen vom Netzbetreiber fernsteuerbar sein sollen. Ich bin nun dazu angehalten, meine Anlage auf einen zweiten Zähler umzubauen. Wie vereinbart sich das mit Ihrer oben zitierten Aussage?

H. E., Niedersachsen

Expertenantwort vom 27.09.2022
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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