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Praxisfrage

Haftung bei privat ausgeführter Elektroinstallation

Da ich nirgends eine seriös zu glaubende Rechtsvorschrift finde die regelt, wie ich als gelernter Elektroinstallatuer und Momentan Student (ohne Anstellung in einer Elektrofirma) auch Nachbarschaftshilfe ausführen darf, wende ich mich heute an sie. Bin ich in einer Firma angestellt und arbeite einen Autrag ab bei dem z.B. durch mich eine fehlerhafte E-Installation entsteht, so hafte meines Wissen ich dafür. Auch dann, wenn sie im schlimmsten Falle nicht durch den E-Check aufgefallen ist (den ich ja ebenfalls durchführe und das Protokoll unterschreibe). Wie sieht es aber aus wenn ich als Nicht-Angestellter irgendwo arbeite und etwas passiert? Ich habe auch mal was davon gehört das wenn man in keinem konzesionierten Betrieb tätig ist, man wirklich auf eigene Gefähr für andere arbeitet? Da dieses ganzen Thema für mich sehr undurchsichtig ist, wäre ich Ihnen über eine Antwort, Infomaterial oder den Verweiß auf das Thema in Ihrem Forum sehr dankbar - vielleicht ist das Thema bei Ihnen in früheren Zeiten schon mal behandelt worden. Mit freundlichen Grüßen, S. K., Schleswig-Holstein

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”

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