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Praxisfrage

Anforderungen an Hausanschlussräume

Wir sind ein Planungsbüro für elektrotechnische Gebäudeausstattung und haben eine Frage zu den baulichen Anforderungen an Hausanschlussräume. Die Hausanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden sind, gemäß DIN 18012, in Hausanschlussräumen, an Hausanschlusswänden oder in Hausanschlussnischen unterzubringen. In der TAB der Energieversorger ist meist festgelegt, dass ab einer bestimmten Anzahl von Anschlussnutzern (Zählern), der elektrische Hausanschluss in einem Hausanschlussraum unterzubringen ist. Oft erleben wir es in der Praxis, dass von Architekten und anderen am Bau Beteiligten eine brandschutztechnische Abtrennung des Hausanschlussraumes gefordert wird. Außerdem wird oft behauptet, die Tür des Raumes müsse in Fluchtrichtung nach außen aufgehen. Mittlerweile haben wir hierzu verschiedene Normen und Vorschriften gesichtet und konnten die vorgenannten Forderungen nirgends finden. Aus unserer Sicht trifft weder die »Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen« (EltBauVO), noch die DIN VDE 0100-731 »Abgeschlossene, elektrische Betriebsstätten« zu. Auch in der Bayerischen Bauordnung und in der Musterbauordnung gibt es keine Forderungen für Hausanschlussräume. In der DIN 18012 »Hausanschlusseinrichtungen« sind die vorgenannten Forderungen auch nicht enthalten. Die Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) fordert nur Abtrennungen zu notwendigen Fluren und Treppenräumen. Natürlich gibt es Fälle, dass sich im Hausanschlussraum auch Heizungsanlagen befinden und sich daraus bauliche Anforderungen an den Hausanschlussraum ergeben. Auch in Sonderbauten kann es besondere Anforderungen geben. Diese Besonderheiten sollen jedoch nicht Inhalt unserer Anfrage sein. U.G., Bayern

Expertenantwort vom 20.07.2016
Autorenbild
Frank Ziegler

Elektrotechniker-Meister; Öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart. VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger

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