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Praxisfrage

Stromlaufpläne in Leistungsphase 3?

In welcher Leistungsphase müssen Stromlaufpläne erstellt und abgegeben werden? Der Bauherr wünscht in LPH3 Stromlaufpläne und Stromkreisnummerierung. Ich habe nie in dieser Leistungsphase sowas abgegeben. Ist das normal?

PP24031

Expertenantwort vom 25.03.2024
Autorenbild
Dipl.-Ing. (FH) Michael Muschong

Fachredakteur »de«

Liebe Leser der Fachzeitschrift »de«,

Schauen wir uns hierzu das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung gemäß HOAI zur Leistungsphase 3 an, die wiederum ein Bestandteil der sogenannten Entwurfsplanung darstellt. Gemäß §55 HOAI sind für die Entwurfsplanung 17% der Honorare nach HOAI bewertet und in der Anlage 15 folgende Grundleistungen beschrieben:

  • a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
  • b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
  • c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
  • d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
  • e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
  • f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung
  • g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Zusätzlich gehört das Erzeugen einer Objektliste zum Leistungsbild."

Die Beschreibungen der Leistungsphasen in der HOAI sind – wie oben zu erkennen – sehr allgemein gehalten. Eine Forderung nach Stromlaufplänen könnte sich also tatsächlich hinein interpretieren lassen. Eine Stromkreisnummerierung würde meines Erachtens mit dazu zählen, zumal derartige Nummerierungen in den einschlägigen Planungssoftwaren automatisch generiert werden und nicht wirklich einen zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellen. Letztlich kommt es auf die Formulierung des Werkvertrags an, aus dem die Pflicht der Planungsaufgaben hervorgeht.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong
Redaktion "de"

PP24031


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