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Praxisfrage

Kunde verhindert Inbetriebnahmemessung

Nach einer Veränderung, Erweiterung oder Neuinstallation einer E-Anlage, muss eine Abnahmemessung durchgeführt werden. Was passiert aber, wenn der Kunde dies verweigert? Mein aktueller Fall: Während meiner Abwesenheit wurde eine Küche zu Ende aufgebaut und Einbauschränke installiert. Somit ist der Zugang zu den zu messenden Steckdosen nicht so einfach möglich. Genauso verhält es sich mit den schon montierten Leuchten. Es wäre ein großer Aufwand, diese wieder zu demontieren, um an die Anschlussleitung zu gelangen. Der Kunde wusste darüber Bescheid, hat sich aber ohne mein Wissen dagegen entschieden, eine Messung vor Einbau der Verbraucher auszuführen. Wie gehe ich denn hier weiter vor? Soll ich den Strom abschalten? In Zukunft keine Spannung auf die Anlage geben? Ist ja in der Praxis schwer vorstellbar. Gibt es eine rechtliche und schriftliche Absicherung? Es ist ja zu beachten, dass ein Kunde meist nur ein Laie ist und sich nicht im Klaren darüber ist, was für ein Schaden ohne eine Messung entstehen kann. D. L., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 24.07.2018
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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