Der Bauherr bemängelt dass die Solarleitungen nicht mit in dem Potentialausgleich mit einbezogen wurden. Hier handelt es sich um isolierte Edelstahl Wellrohre, vom Dach bis zur Heizungsanlage. Im Gebäude ist kein Äußere Blitzschutz vorgesehen. Die Sanitär- und Wasserstallationen innerhalb des Gebäudes wurden in Mehrschichtverbundrohr ausgeführt. Nur im HAR wurden von der Heizungsanlage bis zu den Pumpen Kupferrohre verwendet. Diese Strecken sind recht kurz (ca. 1m Leitungslänge) und isoliert. Müssen diese auch in den Potentialausgleich mit einbezogen werden?
PP23004