Es handelt sich um eine Renovierung eines Altbaus, nach dem Umbau entstehen 2 getrennte Wohneinheiten. Für die gemeinsame Nutzung stehen nachher 2 Räume zur Verfügung, Waschküche und Heizungsraum. Der Bauherr will den Heizungsraum nehmen. Jetzt gibt es keine klare DIN noch VDE Vorschrift über den Zählerplatz. Gehört die Gasheizung zu einem feuer-oder explosionsgefährdeten Bereich?
PP23026