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Praxisfrage

Prüfung nach DIN VDE 0105-100 – Zielstellung

Welches Sind die Ziele der wiederkehrenden Prüfung nach DIN VDE 0105-100

PP23101

Expertenantwort vom 12.07.2023
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Dipl.-Ing. (FH) Michael Muschong

Fachredakteur »de«

Liebe Leser der Fachzeitschrift »de«,

Die Ziele der wiederkehrenden Prüfung nach DIN VDE 0105-100 sind es, die Grundsätze dieser Norm zu unterstützen bzw. sicherzustellen. Hierzu einmal einige Zitate aus dieser Norm (Ausgabe: 2015-10):

"Das wesentliche Ziel der Norm ist die stetige Verbesserung der Arbeitssicherheit und in der Folge die Vermeidung von Unfällen beim Betrieb von elektrischen Anlagen. Gerade in den letzten Jahren sind in dem Bestreben, Unfälle gänzlich zu vermeiden, erhebliche Erfolge zu verzeichnen. Dieses Ziel, den Schutz vor Gefahren für Personen, Nutztiere und Sachen bei der Anwendung elektrischer Energie zu gewährleisten, wird in allen drei Bereichen der Normung (Herstellung, Errichtung und Betrieb) verfolgt.

(…)

In der Norm DIN VDE 0105‐100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ sind die wesentlichen Anforderungen für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen geregelt. Dazu werden Personen-, Arbeits- und Anlagenorganisation sowie Arbeitsverfahren beschrieben. Das Arbeiten an einer freigeschalteten elektrischen Anlage ist die sicherste Methode bei Arbeiten an elektrischen Anlagen. Das notwendige Arbeitsverfahren zur Sicherstellung des freigeschalteten Zustandes ist das Umsetzen der bewährten 5 Sicherheitsregeln.

(…)

1 Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für das Bedienen von und alle Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung.

Der Begriff Hochspannung schließt in dieser Norm die Spannungsebenen Mittelspannung und Höchstspannung ein.

Elektrische Anlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Einige dieser elektrischen Anlagen sind ortsfest, wie z. B. Verteilungseinrichtungen in einer Fabrik oder einem Bürogebäude, andere werden nur vorübergehend aufgebaut, wie z. B. auf Baustellen; wieder andere sind ortsveränderlich und können entweder unter Spannung stehend oder im spannungsfreien Zustand bewegt werden. Beispiele hierfür sind elektrisch angetriebene Bagger in Steinbrüchen oder Braunkohle-Tagebauen.

Diese Norm legt die Anforderungen für sicheres Bedienen von und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen fest. Diese Anforderungen gelten für alle Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren. Sie gelten für alle nichtelektrotechnischen Arbeiten, wie Bauarbeiten in der Nähe von Freileitungen oder Kabeln, sowie für elektrotechnische Arbeiten, bei denen eine elektrische Gefahr besteht.

Diese Norm gilt nicht beim Benutzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die den einschlägigen Normen entsprechen und die konstruiert und installiert wurden für den Gebrauch durch Laien.

Diese Norm wurde nicht ausdrücklich erarbeitet für die Anwendung auf die nachfolgend aufgeführten elektrischen Anlagen. Es wird jedoch empfohlen, die Prinzipien dieser Norm auf diese elektrischen Anlagen anzuwenden, sofern keine anderen Regelungen oder Verfahrensweisen zur Verfügung stehen:

- Anlagen in Luftfahrzeugen oder Luftkissenfahrzeugen, die sich durch eigenen Antrieb bewegen (diese unterliegen dem internationalen Luftverkehrsrecht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat);

- Anlagen auf Hochseeschiffen, die sich durch eigenen Antrieb oder nach Anweisung einer Leitstelle bewegen (diese unterliegen dem internationalen Seerecht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat);

- elektronische Kommunikations- und Informationssysteme;

- elektronische Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungssysteme;

- Anlagen im Bergbau;

- Anlagen auf Offshore-Einrichtungen, für die internationales Seerecht gilt;

- Anlagen in Fahrzeugen;

- elektrische Bahnsysteme;

- elektrotechnische Versuchsarbeiten in der Forschung.

Für bestimmte elektrische Anlagen gelten:

a) „Zusatzfestlegungen“, die nur zusammen mit der Basisnorm für den Betrieb von elektrischen Anlagen anzuwenden sind. Bis zu ihrer Anpassung an DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) gilt diese Norm in Verbindung mit DIN 57105-1 (VDE 0105-1):1983-07:

- DIN VDE 0105-5 (VDE 0105-5) , Zusatzfestlegungen für Elektrofischereianlagen;

„Zusatzfestlegungen“, die nur zusammen mit der Basisnorm für den Betrieb von elektrischen Anlagen anzuwenden sind und bereits an DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) angepasst sind:

- DIN VDE 0105-7 (VDE 0105-7) , Zusatzfestlegungen für Bereiche, die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gefährdet sind;

- DIN VDE 0105-103 (VDE 0105-103) , Zusatzfestlegungen für Bahnen.

b) „Besondere Festlegungen“, die unabhängig von dieser Norm anwendbar sind:

- DIN VDE 0105-111 (VDE 0105-111), Besondere Festlegungen für den Bergbau unter Tage;

- DIN VDE 0105-112 (VDE 0105-112), Besondere Festlegungen für das Experimentieren mit elektrischer Energie in Unterrichtsräumen;

- DIN VDE 0105-115 (VDE 0105-115), Besondere Festlegungen für landwirtschaftliche Betriebsstätten."

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong
Redaktion "de"

PP23101


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