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Praxisfrage

Prüfungen durch Azubis

Wir sind ein größerer Industriebetrieb. Bislang führte unsere Elektroabteilung z.B. folgende Prüfungen: • Prüfungen nach VDE 0100 Teil 610 und VDE 0105, u.a. FI-Prüfungen incl. Messung • Maschinenprüfung nach EN 60204-1 • Prüfungen nach VDE 0701/0702 • Überprüfung der Rettungzeichenbeleuchtung. Die Prüfungen betreffen sowohl Neuinstallationen als auch regelmäßige Wiederholungsprüfungen. Jetzt sollen diese Prüfungen durch die Auszubildenden der Lehrjahre 1 bis 4 (Mechatroniker und Elektroniker-Betriebstechnik) eigenständig durchgeführt werden. Es gibt zur Betreuung einen Ausbildungsmeister, welcher aber bei den Prüfungen vor Ort oft nicht anwesend ist. Auf den Prüfplaketten unterzeichnen die Auszubildenden. Meiner Meinung nach sind die Auszubildenden noch keine Elektrofachkraft und dürfen diese Prüfungen nicht eigenständig durchführen, sondern nur unter Aufsicht des Ausbildungsmeisters. Dieser muss dann auch die Prüfung dokumentieren (Unterschrift des Ausbilders). Ich bin der Meinung, dass die Azubis aufgrund ihres derzeitigen Wissensstands gar nicht in der Lage sein können, die Prüfschritte immer selber zu definieren. Dies gilt insbesondere für die Prüfungen nach VDE 0701/0702, zumal da an dem Messgerät die einzelnen Messungen eingestellt werden müssen. Es geht nicht nur um Verlängerungsleitungen, sondern um eine Vielzahl unterschiedlicher Geräte sowohl auf 230-V- als auch auf 400-V-Ebene. Sie beinhalten teilweise Elektronik und EDV-Gerätschaften. Wie verhält dies sich von der rechtlichen Seite hierzu? Welche Möglichkeiten gibt es, die Azubis stärker in diese regelmäßigen Prüfungen eigenverantwortlich zu integrieren? Am sinnvollsten wäre es meiner Meinung nach, nur einige wenige, entsprechend geschulte Mitarbeiter mit diesen Prüfungen zu beauftragen. - T. T., Bayern

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