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Praxisfrage

RCD des Typs B für eine Autowaschanlage

Wir sind eine ausführende Elektrofirma für bauseitige Leistungen auf Tankstellen diverser Mineralölgesellschaften. Auf diesen Tankstellen befinden sich meist Waschhallen mit Autowaschanlagen, die turnusmäßig alle sieben bis zehn Jahre ausgewechselt werden. Es handelt sich meistens um Portalanlagen, welche über die Autos hinwegfahren. In den Nebenräumen – außerhalb des Nassbereichs – befindet sich der elektrische Schaltschrank für die Steuerung der Portalwaschanlage. Gelegentlich muss dieser Schaltschrank gewechselt werden und benötigt eine neue elektrische Zuleitung. Hier kommt es neuerdings zu unterschiedlichen Meinungen der beteiligten Parteien. Der Hersteller dieser Waschanlagen weist uns auf die Überprüfung der RCDs hin. Er sagt, es müsse eine RCD des Typs B vor die elektrische Zuleitung dieser Schaltschränke eingebaut bzw. nachgerüstet werden, da die Anlagen mit frequenzgesteuerten Antrieben arbeiten. Meiner Meinung nach ist diese Forderung nicht korrekt. Es ist durchaus sinnvoll, generell eine RCD zu verwenden. Allerdings spielen hier auch finanzielle Aspekte eine Rolle. Eine RCD Typ B kostet fast 700€. Diese Kosten möchten wir dem Kunden bei ca. 50 umzurüstenden Anlagen nicht zumuten. Außerdem kann ich diese Forderung in keiner mir bekannten Norm nachvollziehen. Die DIN VDE 0100 Teil 410 enthält zwar eine solche Forderung nach einer RCD, allerdings gilt diese doch wohl nur für Stromkreise ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Steckdosen bis 20A bzw. bis 32A im Außenbereich. Eine Waschanlage ist nach meinem Verständnis kein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel, sondern eine fest installierte elektrische Anlage, da der Schaltschrank dieser Anlage ja fest an der Wand hängt. Auch in der DIN VDE 0113 konnte ich keine solche Forderung finden. Meine Fragen lauten also: Besteht seitens der Norm eine Forderung nach einem RCD Typ B für die Zuleitung des Schaltschrankes der Autowaschanlage? Ist der externe Schaltschrank der Anlage ein fest angeschlossenes elektrisches Betriebsmittel? - C. C., Rheinland-Pfalz

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