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Praxisfrage

Schaltbare Steckdose – Schaltvermögen

Nach einer Modernisierung der Elektro­installation in einem Mehrfamilienhaus durch einen Fachbetrieb ergibt sich folgende Situation: Auf dem Balkon befindet sich ein Leuchtenauslass und eine Schukosteckdose. Beide werden aus der Wohnung mit einem normalen Unterputz-Serienschalter geschaltet. Die Zuleitung ist in der Verteilung durch einen Leitungsschutzschalter B 16 A abgesichert, welchem eine RCD vorgeschaltet ist.  Meines Wissens sind Serienschalter für die Beleuchtung gedacht mit einem maximalen Nennstrom von 10 A, Schukosteckdosen jedoch sind zugelassen für einen maximalen Nennstrom von 16 A.

Ist diese Elektroinstallation VDE-­konform?

M. W., Berlin

Expertenantwort vom 06.06.2023
Autorenbild
Frank Ziegler

Elektrotechniker-Meister; Öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart. VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger

DIN VDDIN VDE 0100-510DIN VDE 0100-510E 0100-510

Überlastung elektrischer Betriebsmittel?

Hier wurde die grundsätzlichen Schutz­anforderungen der DIN VDE 0100-510:2014-10 gegen die Überlastung elektrischer Betriebsmittel (Serienschalter)  nicht beachtet. Zur Darstellung der normativen Bezugspunkte hier ein Auszug aus DIN VDE 0100-510:2014-10, Abschnitt 512.1.2: »Elektrische Betriebsmittel müssen für den vorgesehenen Betriebsstrom (bei Wechselstrom der Effektivwert), den sie bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu führen haben, ausgelegt sein.  Elektrische Betriebsmittel müssen außerdem den Strom führen können, der im gestörten Betrieb während der durch die Ansprechkennlinien der Schutzeinrichtungen bestimmten Dauer fließen kann.«

Fazit

Somit dürfte klargestellt sein, dass ein elektrisches Betriebsmittel – hier: eine Serienschalter –, nicht korrekt ausgewählt wurde. Während der Serienschalter für einen Bemessungsstrom von z. B. 10 A ausgelegt ist und er gleichzeitig einer Steckdose mit der Absicherung von 16 A zugeordnet wurde, ist der Schutz gegen Überstrom (Überlastschutz) ausdrücklich nicht gegeben.

Hier wäre eine Anpassung des Bemessungsstroms des elektrischen Betriebsmittels (Schalter) notwendig – wenn auch in diesem Fall nicht praxistauglich. Theoretisch wäre auch eine Reduzierung der Überstromschutzeinrichtung auf den Bemessungsstromes des elektrischen Betriebsmittels möglich.

Frank Ziegler

PP23068


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