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Praxisfrage

Verbindlichkeit von Installationszonen

In dem Praxisproblem »Schutz vor NYM-Leitungen« in de 4.2013, Seite 16 wird ein Kabel gezeigt, welches direkt auf dem Rohfußboden an der Wand festgenagelt wurde. Leider wurde nur auf scharfe Kanten usw. Bezug genommen, jedoch nicht auf die Verlegung an sich. In der DIN 18015-3:2007-09, 4.3 steht unter »Leitungsführung auf der Decke« unter anderem: »Um die Stabilität des Estrichs sicherzustellen, sind die nachfolgend festgelegten Mindestwerte für Wandabstände … zu berücksichtigen: … Installationszone im Raum: mit einer Breite von max. 30 cm mit einem Wandabstand von min. 20 cm …« Demnach müsste man die Leitungen also mindestens 20 cm entfernt parallel zur Wand verlegen und nicht in die Ecke der Wand nageln. Somit wäre die auf dem Foto gezeigte Installation – gleichgültig ob es scharfe Kanten gibt oder nicht – unzulässig, es sei denn ich hätte hier etwas falsch verstanden. In der Norm ist von »Decken« die Rede. Ich gehe jedoch davon aus, dass es für die Stabilität des Estrichs keine Bedeutung hat, ob sich darunter noch ein Raum befindet oder eben nicht. Sicherlich werden Sie einwenden, dass die DIN 18015 nur eine Norm, aber keine Vorschrift ist. Darum hätte ich gerne gewusst, ob diese Installationszonen auch an irgendeiner Stelle in die VDE-Bestimmungen übernommen wurden, oder ob man die Kabel nach eigener Interpretation legen darf, da die DIN 18015 nicht ausdrücklich vereinbart wurdeIn DIN 18015-3:2007-09, 4.3 steht unter "Leitungsführung auf der Decke" unter anderem: M. R., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 09.01.2014
Autorenbild
Karsten Callondann

Studium der Elektrotechnik. Jahrelange Tätigkeit bei Planung und Projektierung im Anlagenbau. Nach über zehnjähriger Tätigkeit im Bereich der Schadenverhütung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist er seit 2017 für die Zertifizierung von Elektrofachkräften bei der VdS Schadenverhütung GmbH verantwortlich. Mitarbeit in diversen DKE-Normungsgremien.

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