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Praxisfrage

Verzicht auf Selektivität?

Guten Tag, Seit mehreren Monaten plagt mich die Frage ob man denn einfach auf die Selektivität zwischen Überstromschutzorganen verzichten darf. Ich selbst habe auch noch nie eine Bestimmung/Vorschrift gesehen in der dies ausdrücklich gefordert wird. Meine erste Frage: Existiert eine? Denn wir sollen laut Kundenwunsch eine mit NH63A Eingangsseitig abgesicherte Verteilung am Leitungsanfang ebenfalls mit NH63A absichern. Mein Vorschlag ist gewesen die Zuleitung(NYY 5x16 / normale Verlegungs- und Umgebungsbedingungen mit 100A abzusichern (wobei ich gerade feststelle das 100/63=1.59 ist und nicht >=1.6), auf den Überlastschutz am Anfang der Leitung zu verzichten da ihn die 63A am Ende der Leitung übernimmt. Doch der Kunde wollte dies nicht da es nicht den Elektro-Betriebsvorschriften entspricht. Ist dieser Verzicht denn in diesem Fall tragbar? Ergänzend muss ich noch hinzufügen das die erste Verteilung mit 355A abgesichert ist. A. O., Niedersachsen

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Die Forderung nach einer generellen Selektivität miteinander kaskadierter Schutzeinrichtungen wird man in der Tat so nicht explizit in den Normen finden. Es geht hier schließlich um die Erreichung eines Schutzzieles. Es geht dabei nicht darum, dass hintereinander geschaltete Schutzeinrichtungen jederzeit selektiv in einandergreifen, sondern es geht darum dass alle mit diesen Schutzeinrichtungen erfassten Anlagenteile in jedem Betriebszustand der Anlage ausreichend geschützt sind. Hier verwendet man durchaus auch Kunstgriffe, zum Beispiel den so genannten Backup-Schutz.

Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich außerdem einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Backup-Schutz in Hauptstromversorgungen

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”

pp14320


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