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Praxisfrage

Wiederholungsprüfungen an PV-Anlagen

Ich prüfe hin und wieder PV-Anlagen nach VDE 0126-23 und VDE 0105-100. Es gibt Wechselrichter, die über keinen MC4-Anschluss verfügen (Bild). Die DC-Leitungen werden hier direkt auf einen Klemme gelegt. Um nun den Kurzschlussstrom messen zu können, muss ich mit meinem Messgerät (Benning PV2) die DC-Leitungen abklemmen. Ich finde das unpraktisch und gefährlich zu gleich. Im Normalfall klemme ich bei einer Wiederholungsprüfung keine Leitungen ab. Derzeit gehe ich folgendermaßen vor: Ich prüfe auf der DC-Seite nur den Isolationswiderstand der DC-Leitungen. Im Prüfprotokoll dokumentiere ich dann, dass ich den Kurzschlussstrom nicht gemessen habe. Wie beurteilen Sie mein Vorgehen?

Des Weiteren bezweifle ich die Sinnhaftigkeit, die DC-Seite überhaupt messtechnisch zu prüfen. Wieso messe ich den Kurzschlussstrom und die Leerlaufspannung bei einer Wiederholungsprüfung? Diese Ergebnisse erlauben mir kein Urteil über die Sicherheit der DC-Seite. Die Isolationsprüfung ist schon sinnvoll, was der Wechselrichter aber sowieso übernimmt.

C. M., Bayern

Expertenantwort vom 21.03.2023
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Frank Ziegler

Elektrotechniker-Meister; Öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart. VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger

DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1):2019-04

Ableitung von Normenforderungen

Die folgende Antwort bezieht sich auf die Darstellung des von Ihnen beschriebenen Praxissachverhaltes, der in den beiden Fotos im Bild zu erkennen ist. Wie von Ihnen fast korrekt wiedergegeben wurde, ist für die Erst-/Wiederholungsprüfung von  PV-Anlagen die DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1):2019-04 einschlägig. Im Abschnitt 5.3.4 »Prüfvorschriften der Kategorie 1 – Alle ­Systeme« werden die Pflichtprüfungen auf der DC-Seite aufgeführt.

Bild: Exemplarische Fotos des Anfragenden von DC-Anschlüssen im Wechselrichter
Bild: Exemplarische Fotos des Anfragenden von DC-Anschlüssen im Wechselrichter

Lesen wir nun einen Auszug aus dem Abschnitt 5.3.4 »Prüfvorschriften der Kategorie 1« der DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1):2019-04: »Gleichstromseite (...) Die folgenden Prüfungen der Gleichstromkreise, aus denen das PV-Array aufgebaut ist, müssen durchgeführt werden:

  1. Durchgangsprüfung der Erdungs- und/oder Potentialausgleichsleiter, sofern vorhanden;
  2. Polaritätsprüfung;
  3. Prüfung von Generatoranschlusskästen;
  4. Prüfung der Leerlaufspannung des Strangs oder des HSA;
  5. Stromprüfung des Strang- oder HSA-Kreises (Kurzschluss- oder Betriebsstrom);
  6. Funktionsprüfungen;
  7. Isolationswiderstand der Gleichstrom­kreise.«

Anhand dieser Normenforderung ist abzuleiten, dass für die Umsetzung der Stromprüfung die Prüfung des Strang- oder HSA-Kreises (Kurzschluss- oder Betriebsstrom) zwingend anzuwenden ist. Die Überprüfung der Stromprüfung des Strang- oder HSA-Kreises (Kurzschluss- oder Betriebsstrom) dient vorzugsweise als Funktionsprüfung, um die Funktionsfähigkeit des PV-Strings beurteilen zu können. Da es auch möglich ist – alternativ zum Kurzschlussstrom –, den Betriebsstrom zu messen, lässt sich diese Messung auch ohne Abklemmen der DC-Leitung mittels einer DC-Strommesszange umsetzen.

Zusammenfassung

Die Umsetzung der Stromprüfung des Strang- oder HSA-Kreises (Kurzschluss- oder Betriebsstrom) ist nach Abschnitt 5.3.4 Prüfvorschriften der Kategorie 1 DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1):2019-04 unbedingt anzuwenden. Die Durchführung der Stromprüfung des Strang- oder HSA-Kreises (Kurzschluss- oder Betriebsstrom) dient vorzugsweise der Funktionsprüfung. Hiermit lässt sich die Funktionsfähigkeit des PV-Strings beurteilen. Da es möglich ist, alternativ zum Kurzschlussstrom auch den Betriebsstrom zu ermitteln, ist diese Messung auch ohne Abklemmen der DC-Leitung, mittels einer DC-Strommesszange umsetzbar.

Frank Ziegler

PP23031


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