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Praxisfrage

Zähler und Zwischenzähler in einem gemeinsamen Zählerschrank

Uns (örtliches VNB) wurde heute ein Kundenwunsch von einem Elektroinstallateur herangetragen. Dieser wünscht den Ausbau des Zählers für den Allgemeinstrom in einem Mehrfamilienhaus. Nachdem Ausbau soll der Allgemeinstrom über einen nicht geeichten Zwischenzähler auf den nun freien Zählerplatz erfasst werden. Der Elektroinstallateur hat den Kunden schon darauf hingewiesen das für Abrechnung eine nicht geeichte Messeinrichtung nicht verwendet werden darf. Auf Kundenwunsch soll dieser trotzdem eingebaut werden. Von meiner Seite wurde dem Installateur der Einbau des Zwischenzählers auf den freigeworden Zählerplatz verweigert. Mit der Begründung, das Messeinrichtungen des MSB und private Messeinrichtungen in einem gemeinsamen Zählerschrank laut TAB/VDE nicht zulässig sind. Liege ich mit meinen Standpunkt richtig? Auf Anhieb konnte ich keine passende Passage in der VDE, TAB 2007 Ausgabe 2011 des BDEW und den VBEW Hinweise zur TAB Stand 11.2015 letzte Änderung 30.06.2017 finden. C. M., Bayern

Expertenantwort vom 18.12.2017
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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