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Praxisfrage

Ausführung einer elektrischen Betriebsstätte mit Transformatoren

Ein Kunde hat eine Transformatorenstation in seinem Gebäude errichtet. Diese elektrische Betriebsstätte setzt sich aus zwei Transformatorenräumen und einem innenliegenden 20-kV-Schaltraum zusammen. Im gesamten Bereich wurden Ständerböden eingebaut, d. h. Kabelkeller mit aufgeständertem Fußboden. In die zwei Transformatorenräume gelangt man nur von außen. Den 20-kV-Schaltanlagenraum soll man über einen Flur nach draußen verlassen können. Zusätzlich lässt sich der Schaltanlagenraum auch aus der Werkshalle betreten (Bild). Nach meinen Recherchen steht in der EltBauVO zwar alles gebündelt auf zwei Seiten, aber es fehlt hier eine Kommentierung für den Bauherren bzw. für das EVU. Diesbezüglich ergeben sich für mich aus drei unterschiedlichen Themenkomplexen folgende Fragen:

  1. Fremde Leitungen und Rohre dürfen nicht durch den Raum (elektrische Betriebsstätte) geführt werden. Gilt das auch für 1-kV-Kabel, die durch den Kabelkeller der MS-Anlage laufen? Meines Erachtens dürfen nur die 1-kV-Kabel in den Räumen verlaufen, die zur Versorgung der Räume dienen. Dazu kämen noch die beiden NS-Kabel, die vom Trafo in die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) verlegt werden. Die NSHV steht in einem gesonderten Raum.
  2. Bei Ständerböden müssen die Gehwegplatten fest mit dem Ständerwerk verbunden sein, damit im Schadensfall kein Personenschaden durch Druckentlastung entstehen kann. Es wurde eine Siemens-Schaltanlage 8DJH eingebaut (Druckentlastung nach oben). Darf man Gitterroste als Gehwegplatten einbauen? Ich meine, nein, da man auch die 20-kV-Kabel mit in Betracht ziehen muss. Im Fehlerfall ist eine Personengefährdung nicht ausgeschlossen, da es nicht ausreicht, nur eine Isoliermatte über die Gitterroste zu legen, sondern ein geschlossener Fußboden eingebaut sein muss.
  3. Den 20-kV-Schaltanlagenraum kann man im Brandfall nur über die Werkshalle oder über den Fluchtflur nach draußen verlassen. Der gesamte Bereich ist in der Feuerwiderstandsklasse F90 ausgeführt. Fordert die zuständige Norm dort eine zusätzliche Be- und Entlüftung ins Freie? Entspricht die Fluchttür in die Werkshalle der zulässigen Norm? Ich denke, hier ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten, da es auch keine Kommentare oder Hilfen zu diesem Thema im Netz gibt (z. B. ob das EVU allein bestimmt, wie die Anlage aufgebaut und konzipiert sein soll).
J.F., Niedersachsen

Expertenantwort vom 04.06.2014
Jan Schäfer
Jan Schäfer

Abteilung Netzbetrieb bei Enercity, Stadtwerke Hannover

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