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Praxisfrage

Container als ortsfeste elektrische Anlage

Wir sind für einen chemischen Industriebetrieb tätig. Dieser hat eine räumliche Erweiterung eines Sozialbereiches, dauerhaft, mir einem fertig installierten Sozial-Container mit Dusche und WC umgesetzt. Der Container ist ausgestattet mit einem 32A CEE Anschluss, welche eine unter der Decke montierte Unterverteilung versorgt, Höhe 2,20m. Die Unterverteilung entspricht IP30. Ohne Überspannungsschutz. Wir haben versucht, durch den Hersteller der verbauten Leitungs- und RCD-Schutzschalter Typ A zu erfahren, ob die eingesetzten Artikel für diese Einbaulage geeignet sind. Leider ohne Erfolg. Unser Kunde möchte nun von uns entsprechend den Anschluss dieses Containers umgesetzt haben. Das Einzige, was wir zum Thema Einbaulage finden konnten

  • DIN 18015-3 »…Die Leitungen zum Stromkreisverteiler dürfen nur senkrecht geführt werden.«
  • DIN VDE 0100-513 »Alle Betriebsmittel...sind so anzuordnen, dass ihre Bedienung, Inspektion, Instandhaltung und der Zugang zu den Verbindungen leicht möglich sind. Diese Anforderungen dürfen durch den Einbau der Betriebsmittel in Gehäuse oder andere Einbauräume nicht nennenswert beeinträchtigt werden.«
  • DIN VDE 0100-530 »Die Prüfeinrichtung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung muss leicht zugänglich sein«
Unser kleinster Mitarbeiter muss hier eine Leiter nutzen, um an der Verteilung zu arbeiten. Die Berechnung der Verlustleistung nach DIN EN61439-1 gestaltet sich ebenfalls anders, da die Rückseite der Verteilung nun die Dachfläche ist und der Faktor sich somit von 0,9 auf 1,4 erhöht. Wir haben auch keine Aussage darüber, ob nach DIN EN 61439-1 die Betriebsmittel in der Schaltgerätekombination bei Übertemperatur einwandfrei arbeiten können. Es gibt kein Überspannungsschutzkonzept für die gesamte elektrische Anlage. Müssen wir nicht trotzdem einen entsprechenden Überspannungsschutz einbauen? Dürfen wir nun diese fest installierte elektrische Anlage, ohne weitere Bedenken in Betrieb nehmen, nur aufgrund der Tatsache, dass der Lieferant eine pauschale CE-Bescheinigung bestätigt und bereits über 700.000 von diesen Container in Betrieb seien? Zur Veranschaulichung können wir Ihnen hierzu gerne noch Bilder und weitere Informationen zusenden. D. W., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 26.02.2018
Autorenbild
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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