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Praxisfrage

E-Check in einem betagten Hochhaus

Wie gehe ich bei einer Anlage (Hochhaus 40 WE) vor, in der noch ein E-Check oder sonstige Überprüfungen durchgeführt worden sind? Ich soll dort einen E-Check durchführen. Es handelt sich um ein Gebäude, Baujahr 1959, klassische Nullung, metallene Unterverteiler, keine FI-Schalter für die Bäder. M.E. kann ich ja nur eine Bestandsaufnahme machen, defekte Schalter und Steckdosen ggf. erneuern, eine Isolationsmessung L gegen PEN durchführen. Dabei muss ich ja evtl. den Herd abklemmen sowie alle Verbraucher vom Netz trennen – was nicht immer problemlos geht – und die Schleifenimpedanz messen. Die Steigleitungen sind in 4 x 6 mm² ausgelegt. Das Objekt hat neun Etagen. Was mir aber noch mehr Kopfzerbrechen bereitet sind die Abzweigdosen hinter der Tapete. Wer lässt sich schon die Abzweigdosen öffnen, um die Klemmen dahinter anzuschauen. Lose Klemmen sind nicht immer messbar. Meistens tritt das Problem beim Mieterwechsel auf, wenn dieser höhere Leistung vom betroffenen Stromkreis abverlangt. Dort sind überall noch die alten Schraubklemmen verbaut. Der Vermieter hat noch keine einzige Wohnung nach dem Mieterwechsel auf den neusten Stand gebracht. Was passiert, wenn ein Mieter sich eine neue Küche bestellt und diese planen lässt? Das Küchenstudio – wenn es seriös ist – kommt vorbei und legt einen Installationsplan vor. Wer muss die Kosten dafür tragen, der Mieter oder Vermieter? Wie kann ich es den »sparsamen« Vermietern klarmachen, dass es an der Zeit ist, die Wohnungen zu sanieren? Mir geht es nicht darum, meinen Umsatz zu steigern. Der Vermieter glaubt anscheinend, wenn er einen E-Check durchführen lässt und keine Gefährdung für Leib und Leben besteht, sei alles in Ordnung. Es müsste tatsächlich mal ein Flyer auf den Markt kommen (in unsere Hände), der den Vermietern die Gefahren aufzeigt, was in solchen Anlagen passieren kann. Wenn wir Elektriker vor Ort sind, können wir ja nur nach dem damaligen Stand der Technik prüfen und bescheinigen, dass die Anlage den damaligen Regeln der Technik entspricht – sofern nichts verändert wurde. S. M., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 04.06.2014
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Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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