Im Rahmen eines Neubauprojekt soll ein Dusch- und Umkleidengebäude neben einem Sportplatz errichtet werden. Der dazugehörige Parkplatz befindet sich im Hochwassergebiet (HQ100) des Main. Gemäß des GEIG müssen die Stellplätze für E-Mobilität vorgerüstet bzw. auch ein Stellplatz ausgerüstet werden. In wiefern ist eine besondere Schutzmaßnahme für öffentlich zugängeliche Ladepunkte zu schaffen?
PP22009