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Praxisfrage

"Erdung" des PEN Leiters

Auf Grund einer Erweiterung eines bestehenden Mehrfamilienhauses mit Tiefgsrage, Wir die Hauptzuleitung verstärkt. Die verstärkte Zuleitung wird auf eine sogenannte Trennstelle aufgebracht. Diese Trennstelle versorgt die Hauptverteilung Wohnungen und die Verteilung Elektromobilität. Die aktuelle Zuleitung der Wohnung ist ein NYM-J 4x16qmm. Aktuell wird das 4x16qmm am HAK geerdet (Erdung des PEN Leiters). Wir wurden aufgefordert, diese Installation mit der neuen Zuleitung zu übernehmen. Wenn ich nun in die DIN VDE 0100-543 schaue, sehe ich dort in den Bildern 1-3 nicht die Möglichkeit den PEN Leiter zu Erden. Es wird immer nur der Schutzleiter geerdet, egal welches Beispiel man anschliesst. Besonders bedenklich finde ich den Fall eines Neutralleiterabrisses. Dort würde (worst-case) der geerdete PEN Leiter beschädigt und die Betriebsmittel (SK1) hätten am Gehäuse eine gefährliche Berührungsspannung Anliegen. Mein Auftraggeber sieht das anders. Aktuell ist in der Hauptverteilung kein Potenzialausgleichsanschluss vorhanden. Der Schutzleiter ist lediglich über den Anschluss am PEN geerdet. Der Aktuelle Anlagenaufbau kann im angehängten Bild erkannt werden.

PP23154

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