Warum werden nach DIN VDE 0100-701 die Schutzbereiche von Duschen mit Wanne und Duschen ohne Wanne unterschiedlich bewertet? Bei einer Dusche mit Wanne kann ich im Bereich 2 – der direkt an der Duschwanne endet – auch ohne feste Abtrennung im Handbereich eine 230-V-Leuchte montieren.
Bei einer Dusche ohne Wanne mit festem Brausekopf, bei der nur eine Leiste als Auslaufschutz auf den Boden aufgeklebt ist, wird der Bereich 1 erweitert. Somit darf ich eine 230-V-Leuchte nicht direkt neben der Leiste als Auslaufschutz inkl. fest montierter Duschtrennwand montieren- In diesem Fall muss ich das Fadenmaß von 120 cm berücksichtigen. Warum soll bei dieser Konstellation eine größere Gefahr für den Nutzer bestehen?
Das Bild wurde fotografiert in einer Dusche ohne Duschwanne mit einer aufgeklebten Leiste als Auslaufschutz und fest montierter Trennwand. Die Leuchte kann aus der Dusche heraus berührt werden. Das Fadenmaß von 120 cm wird nicht eingehalten. Wäre hier eine feste Duschwanne bzw. Duschtasse eingebaut worden, wäre diese Leuchte zulässig. Oder sehe ich hier etwas verkehrt?
R. W., Mecklenburg-Vorpommern