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Praxisfrage

Gangbreite an Schaltschränken bei geöffneter Tür

Mindestabstand zu Schaltschränken, verbleibender Weg bei geöffneter Tür: In unserem Industriebetrieb kommt es immer mal wieder zu der Situation, dass durch Fertigungsplaner Maschinen und Anlagen umgestellt werden und dabe die Zugänglichkeit zu den Schaltschränken auf der Strecke bleibt. Oftmals werden direkt vor Schaltschränken andere Maschinenteile gestellt, die im Reparaturfall erst mühselig beiseite geräumt werden müssen. In anderen Fällen sind doppeltüren nur 90° zu öffnen und der Abstand zum nächsten Maschineteil oder Wand reicht gerade mal aus um die Tür zu öffnen. Der Instandhalter sitz dann zur Fehlersuche quasi gefangen zwischen den offenen Türen ohne Fluchtmöglichkeit. Gibt es eine Vorschrift, die für normale Anlagen einen mindestabstand zu Schaltschränken vorgibt? Die VDE 0100-729 gilt ja nur für Anlagen besonderer Art. In der ASR 2.3 sind lediglich allgemeine Flucht und Rettungswege beschrieben. In der Maschinenrichtlinie finde ich dazu leider auch nichts. In der BetrSichV steht unter §10 Abs.3 Punkt 5 nur sehr schwammig, daß ein sicherer Zugang für das Instandhaltungspersonal vorzusehen ist. Mir fehlen da als VEFK die argumente die Fertigungsplaner und Anlagenbetreiber davon zu überzeugen.

D. K., Nordrhein-Westfalen

Liebe Leser der Fachzeitschrift »de«,

Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift »de« heranziehen.

Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Mit freundlichen Grüßen

Michael Muschong, Redaktion »de«

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