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Praxisfrage

Abnahmeprüfung der elektrischen Anlage für Einfamilienhaus?

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um ein neu errichtetes Einfamilienhaus und die Frage nach einer verpflichtenden Abnahme der elektrischen Anlage nach DIN VDE 0100-600. Wir haben auch nach Nachfrage vom Errichter kein Messprotokoll erhalten, weshalb ich davon ausgehe, dass eine Prüfung nie stattgefunden hat. Wie ist die rechtliche Lage? Woraus ergibt sich eine gesetzliche Pflicht die Anlage fachgerecht abzunehmen und womit kann ich den Errichter dazu "zwingen" seinen Pflichten nachzukommen?

PP23134

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