Home Praxisprobleme Sonstige Elektroinstallationsthemen Potentialausgleich an PV-Tragsystemen - Stand 2005

Praxisfrage

Potentialausgleich an PV-Tragsystemen - Stand 2005

Hallo, habe da ein Problem. 2005 habe ich eine PV-Anlage angeschlossen und das Untergestell nicht in den PA einbezogen, da zu der zeit rege Diskussionen waren ob das zulässig ist, oder nicht. Hat jemand evtl. noch Artikel und Dokumente, die bezeugen, dass es diese Unklarheiten damals gab? J. O., Schleswig-Holstein

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Diese Diskussionen gab es damals wie heute. Man muss dabei schon immer den Zweck des Potentialausgleichs unterscheiden. Es geht nämlich um die Frage, ob wir vom Schutz-, Funktions- oder Blitzschutzpotentialausgleich reden.  Aber lesen Sie selbst:

Potentialausgleich für Konstruktionsteile von PV-Modulen

Potentialausgleich für elektrische Anlagen

Blitz- und Überspannungsschutz für Photovoltaikanlagen

Schutzpotentialausgleich in Anlagen mit PV-Systemen

 

MfG Michael Muschong

Redaktion “de”

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