In einem Bauvorhaben ist eine 680-kVA-Netzersatzanlage in einem 40-Fuß-Container geplant. Das entsprechende Fundament wird seitens Bau hergestellt. Da der Container gemäß Landesbauordnung eine bauliche Anlage darstellt, ist ein Bauantrag zu stellen. Das Bauamt fordert für den Container einen Statiknachweis (Typenstatik) bzw. Standsicherheitsnachweis. Das beauftragte Planungsbüro für das Gewerk Bau kann für diese in sich geschlossene Anlage keinen Nachweis erstellen. Sind diese Nachweise eventuell als Grundleistung des Auftragnehmers anzusehen oder ist dies eine Besondere Leistung?
PP22083