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Praxisfrage

Überspannungsschutz an Meldeleitungen von Gefahrenmeldeanlagen

Zum Überspannungsschutz an Meldeleitungen von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) benötige ich eine fachlich fundierte Aussage. Unstrittig ist, dass Meldeleitungen zu in Blitzschutzzone 0B installierten GMA-Komponenten (z. B. Feuerwehrschlüsseldepot, Warnleuchte usw.) am Blitzschutzzonenübergang zu Zone 1 (bzw. 2) mit Überspannungsschutzelementen (SPD) beschaltet werden müssen (neben den Anforderungen an den Potentialausgleich). Zu klären ist die Beschaltung der anderen Meldelinien vor der Gefahrenmeldeanlage selbst. Die Einhaltung der Norm bestätigt der Hersteller durch die EG-Konformitätserklärung – obwohl es auch dort wieder verschiedene Prüfschärfegrade gibt (die in der EG-Konformitätserklärung nicht angegeben sind). Eine GMA-Zentrale ist i. d. R. in der Blitzschutzzone 1 installiert. In den einschlägigen Blitzschutzwerken wird jedoch darauf hingewiesen, dass Überspannungen bis zu 100 kV in durch das ganze gebäude verlegten Leitungen gelangen können. Insofern erschließt sich mir nicht, weshalb die Eingänge der Gefahrenmeldeanlage ohne weiteren Überspannungsschutz an innerhalb des Gebäudes verlegten Leitungen angeschlossen werden können. Die Abstände zwischen den Meldern (u. a. Komponenten) und der Zentrale können durchaus 30 m betragen. Zu beachten ist aus blitzschutztechnischer Sicht auch die Anhebung des Potentials der Gebäudeerdungsanlage bei direktem Blitzeinschlag, die auch bei intakter Blitzschutz- und Erdungsanlage im Bereich mehrere 10 kV liegen kann. Auch dies kann zur Zerstörung der Eingänge der GMA-Zentrale führen. Wie sehen Sie das?

Expertenantwort vom 10.06.2016
Dipl.-Ing. Andreas König
Dipl.-Ing. Andreas König

Produktmanager Blitzschutz / Mobilfunk, Obo Bettermann GmbH & Co. KG, Blitzschutzfachkraft mit Zusatzqualifi­kation für Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen; Mitglied der »RAL Gütegemeinschaft für Blitzschutzsysteme e.V. Aachen«

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