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Praxisfrage

Verantwortung für die Ausführung eines Schaltschranks

Wir erhielten vor ca. zwei Jahren von einem Subunternehmer einer Firma, die Kompressoranlagen herstellt, den telefonischen Auftrag, einen Schaltschrank mechanisch aufzubauen und zu liefern. Die Aufgabenstellung lautete: Schaltschrankgehäuse Rittal (800 x 2000 x 400mm), Dachlüfter und Austrittsfilter in der Tür unten (die Dimensionierung wurde von ihm nicht angegeben). Auf unseren Einwand hin, ob ein Klimagerät nicht besser wäre, meinte er, ein Dachlüfter würde reichen. Daraufhin haben wir einen Dachlüfter der Fa. Rittal SK3149.007 mit 360m3/h auch aus Gründen der Mechanik bei 400mm Tiefe eingebaut, Frequenzumformer mit 110kW und Netzfilter (beide vom Kunden bestellt), nur Einbau ohne Verdrahtung (lediglich Erdung, Verbindung FU zu Netzfilter). Die Verdrahtung des Dachlüfters sowie die Zuleitung des FU sowie die Zuleitung des Motors würde vor Ort vom Subunternehmer gemacht werden. Jetzt nach einem Jahr kam eine finanzielle Forderung von Seiten des Auftraggebers. Wir sollen den defekten Frequenzumformer ersetzen. Der Auftraggeber beruft sich auf einen Mängelbericht des Frequenzumformer-Herstellers, in dem geschrieben steht, dass • die Schaltschrankbelüftung deutlich zu klein ausgelegt ist, • der Ausfall des Frequenzumformers auf die permanente mangelhafte Belüftung zurückzuführen ist • ein Klimatisierungsprogramm hierfür einen minimal erforderlichen Volumenstromvon 900m3/h errechnet, • es des Weiteren zu empfehlen ist, die FU-Leistung zu erhöhen, da der derzeitig eingesetzte Typ mit Nennstrom 195A bei einem Motorstrom von 198A bei Volllast überlastet ist. Der Auftraggeber meint nun, wir als Fachfirma müssten ihn vor Fertigung über den Mangel bzw. thermische Problem unterrichten (sein Subunternehmer will sich an den telefonischen Einwand nicht mehr erinnern) und hätten so nicht liefern dürfen. Unser Frage lautet nun, wie es sich mit der Haftung für uns verhält. Wir bekamen nach Auslieferung nie einen Hinweis, dass es Probleme gegeben hätte. Wir haben weder den FU noch den Lüfter angeschlossen. Die Beschaltung, Absicherung usw. sind uns unbekannt. Für eine evtl. Dimensionierung des Lüfters hatten wir keinerlei Angaben (nur die Größe des FU mit 110kW war uns bekannt). Unserer Meinung nach haben wir nur einen mechanischen Aufbau durchgeführt, ohne Kenntnis der Anlage, Absicherung, Aufstellort, Umgebungsbedingungen usw. Wir haben nichts geplant, dimensioniert oder festgelegt. Unserer Meinung nach sind wir für den FU-Defekt somit auch nicht verantwortlich. Ferner war der FU wohl auch teilweise überlastet und hätte ein Schutzorgan den Betreiber schon früher auf thermische Probleme aufmerksam machen müssen und dieser der Warnung auf den Grund gehen sollen. Wie schätzen Sie diesen Sachverhalt ein? - B. H., Hessen

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