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Praxisfrage

Wiederholungsprüfungen und Fachverantwortung durch Lehrkräfte?

Als Gewerbelehrer an einer beruflichen Schule unterrichte ich das Fach Elektrotechnik – u.a. in Berufschulklassen der Energieelektronik, Fachrichtung Gebäudetechnik (früher: Elektroinstallateure) und der Mechatronik. Ich habe das Fach Elektrotechnik im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs an einer Universität studiert. Ich wende mich mit folgendem Praxisproblem an Sie und bitte um Auskunft. Von der Schulleitung wird das Lehrerkollegiumdazu beauftragt, die jährliche Geräteüberprüfung nach VDE 0702 der ortsveränderlichen elektrischen Geräte durchzuführen, also Hand-, Messund Haushaltsgeräte sowie PCs, Projektoren, Anschlussleitungen usw. Dazu wies vor Jahren im Rahmen einer kurzen Unterweisung ein Physiklehrer das Kollegium in die Handhabung des Prüfgerätes (Gossen Secutest 0701/0702SII) ein. Nun sollen wieder alle Lehrer die elektrischen Geräte in ihrem Zuständigkeitsbereich überprüfen, die Prüfplaketten aufkleben und die Prüfung dokumentieren. Formal könnte das evtl. unter der Verantwortung des Hausmeisters ablaufen, der als gelernter Elektriker eine Elektrofachkraft ist. Es handelt sich um Lehrer aus verschiedenen Fachbereichen: • Theorielehrer an der Berufsschule für die Fachrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik, Nahrungsgewerbe, Physik, Chemie, Deutsch, Englisch, Geschichte, Politik etc. • Praxislehrer im Bereich Metall, Kraftfahrzeuge, Friseurhandwerk, Nahrungsgewerbe etc. Diese Kollegen haben in der Regel eine Meister- oder Technikerprüfung in ihrem Beruf. Dazu folgende Fragen: Ist dieses Vorgehen zulässig? Ist jeder aus diesem Personenkreis nach einer kurzen Einweisung am Messgerät kompetent und berechtigt, die Prüfungen durchzuführen, zu dokumentieren und die Prüfplaketten zu erteilen? Ist ein Oberstudienrat, der das Fach Elektrotechnik als Theorielehrer unterrichtet, aufgrund seines wissenschaftlichen Elektrotechnikstudiums als Elektrofachkraft qualifiziert? Besitzt zuvor erwähnter Oberstudienrat nach juristischen Maßstäben die Kompetenz, andere Kollegen in den Gebrauch des Gossen-Prüfgeräts oder eines ähnlichen Prüfgeräts zu unterweisen, damit diese unter den o.g. Bedingungen die Prüfungen durchführen? Welche generelle Vorgehensweise istder Schule zum Zwecke der Geräteprüfung aus Ihrer Sicht angeraten? T. N., Baden-Württemberg

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