Es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, der über die Jahre gewachsen ist. Ursprünglich war es so, dass der ganze Betrieb über den Hausanschluss (39 kW) auf dem alten Hof, im Folgenden Hof 1 genannt, versorgt wurde. Auch der neuere Stall, im Folgenden Hof 2 genannt, auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurde über ein Erdkabel NYY 5 x 10 damit betrieben. Im Zuge weiterer Zubauten zum Hof 2 wurde ein zweiter Hausanschluss (39 kW) mit Zähler auf Hof 2 errichtet, an den dieser nun angeschlossen wurde. Das Erdkabel, das unter der Dorfstraße verläuft, ist somit nicht mehr in Betrieb. Um seinen Hof bei Stromausfall weiter versorgen zu können, schaffte der Landwirt vor Kurzem einen Zapfwellengenerator »Endress EZG 40/4 II/TN-S« an, der dann aber beide Hofteile versorgen soll. Als ich die beiden Höfe elektrisch voneinander getrennt habe, wurde ich vom Netzbetreiber darauf hingewiesen, dass die Verbindungsleitung vollständig getrennt werden muss. Auch der PE dürfte nicht mehr angeschlossen sein. Ich habe das zu dem Zeitpunkt nicht weiter hinterfragt und die Leitung vollständig getrennt.
Das Problem ist m.E. der Strom, der auf dem Schutzleiter der Verbindungsleitung zu erwarten ist, weil dieser in den Hausanschlusskästen mit dem Neutralleiter verbunden ist. Dieser würde auch dann auf dem PEN einer Hofzuleitung fließen, wenn diese an der Straße für z. B. Elektroarbeiten ausgeschaltet wird. Bild 1 zeigt schematisch, wie die Notstromumschaltung aufgebaut werden sollte, aus genanntem Grund aber nicht darf. Natürlich muss die Verbindungsleitung entsprechend abgesichert werden. Im Falle eines Netzstromausfalls würde man den Leistungsbedarf auf Hof 1 auf ca. 11kW für Stalölicht und Wohnbereich einschränken können. Die leistungsstärkeren Geräte wie Melkanlage und Milchkühlung stehen auf Hof 2. Sehen Sie eine Möglichkeit diese Notstromumschaltung mit nur einem Notstromaggregat normkonform umzusetzen?
M. S., Schleswig-Holstein