Home Betriebsführung Arbeitssicherheit Ein Unfall im Betrieb: Was ist zu tun?

Information der BG ETEM

Ein Unfall im Betrieb: Was ist zu tun?

Wa stun bei einem Betriebsunfall; Quelle: BGETEM
Wa stun bei einem Betriebsunfall; Quelle: BGETEM
Bei einem schweren Arbeitsunfall zählt jede Minute, deshalb kann jeder Arzt, jedes Krankenhaus die Erstversorgung vornehmen. Die in vielen Kliniken tätigen, von der Berufsgenossenschaft (BG) zugelassenen, Durchgangsärzte (D-Arzt) entscheiden, ob eine ambulante Weiterbehandlung ausreicht oder die Überweisung in eine Spezialklinik nötig ist. Auch bei weniger schweren Unfällen muss ein D-Arzt umgehend aufgesucht werden.

Unfall melden

Wird ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Tage krankgeschrieben, ist der Arbeitsunfall meldepflichtig. Der Tag des Unfalls wird nicht mitgezählt. Aber: Was gilt, wenn sich eine kleinere Verletzung verschlimmert und der Betroffene erst einige Tage später krankgeschrieben wird? Ausschlaggebend ist auch in diesen Fällen der »gelbe Zettel« – mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beginnt die Frist von drei Tagen. Bei Bagatellereignissen empfiehlt sich ein Eintrag ins Verbandbuch.

Der komplette Artikel ist in der aktuellen Ausgabe von »impuls« 02/2019, der Versichertenzeitung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), nachzulesen. Die BG ETEM hilft unter www.bgetem.de und der Eingabe des Webcodes 12880637 bei der Suche des nächstgelegenen D-Arztes.

 

 
Über die Firma
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Köln
Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!