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Chef-Ticker

Praxistipps für Unternehmer/-innen

Eine Marke in jeder Hinsicht

Vor wenigen Tagen wurde der Deutsche Unternehmerpreis Elektrohandwerk 2020 ausgeschrieben. Auf der light + building im nächsten Jahr werden ­erneut die besten Unternehmer und ­Unternehmerinnen im Elektrohandwerk geehrt. Die Jury aus Redakteuren unserer Fachzeitschrift, Unternehmensberatern und Branchenkennern passt ihre Bewertungskriterien seit Jahren den ­aktuellen Herausforderungen an.

War es noch vor einigen Jahren besonders wichtig, die eigenen Leistungen in einem engen Wettbewerbsumfeld effektiv in Richtung Kunden zu kommunizieren, tritt heute eine effiziente Betriebsorganisation verstärkt in den Fokus. Und ein weiterer Schwerpunkt zeichnet sich gerade zunehmend ab: die Etablierung als Arbeitgebermarke. Denn nur der Betrieb, der es schafft als attraktiver Arbeitgeber dazustehen, kann in Zukunft noch beim Kampf um die besten Mitarbeiter mithalten.

Hierzu gilt es strategisch vorzugehen und entsprechende Konzepte konsequent umzusetzen. Die meisten Homepages im Elektrohandwerk richten sich immer noch an potenzielle Auftraggeber. Das wird auch weiterhin wichtig bleiben, doch wenn man sich vor Augen hält, dass fast 90 % der unter 25jährigen die Firmenhomepages bei der Suche nach Ausbildungsplätzen oder freien Stellen nutzen, wird klar, dass die Kommunikation als Arbeitgeber immens wichtig ist. Hier unterstützen auch die sozialen ­Medien, denn sie informieren vor allem über einen Bereich, der besonders ausschlaggebend bei der Jobwahl ist: das Betriebsklima. Kommt hier ein positives Image rüber, ist die Marke nachhaltig gestärkt.

Kassenprüfung durch das Finanzamt

Der Kassen-Nachschau unterliegen u.a. elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, aber auch App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen. Ein Finanzbeamter kann zur Prüfung der ordnungsgemäßen Kassenaufzeichnungen einen sogenannten Kassensturz verlangen – jederzeit und unangemeldet. Allerdings hat sich der Beamte auszuweisen. Eine Beobachtung der Kasse und deren Handhabung in Geschäftsräumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, sind ohne Pflicht zur Vorlage eines Ausweises zulässig. Dies gilt z.B. auch für Testkäufe und Fragen nach dem Geschäftsinhaber. Die Kassen-Nachschau muss nicht am selben Tag wie die Beobachtung der Kasse und ihre Handhabung erfolgen.

www.franz-partner.de

Kostenloser Ratgeber zum Bundesdatenschutzgesetz

Der Verlag für Rechtsjournalismus kommentiert relevante Rechtsthemen kostenfrei und publiziert hierfür im Internet. Unter anderem wird die Seite www.datenschutz.org betreiben, auf der verschiedene Ratgeber und eBooks kostenlos zur Verfügung stehen. Im Ratgeber »BDSG-neu: Was enthält das neue Bundesdatenschutzgesetz?« werden u.a. folgende Themengebiete behandelt: DSGVO und BDSG-neu: In welchem Verhältnis stehen sie; Bestellung eines Datenschutzbeauftragten; Straf- und Bußgeldvorschriften uvm.

www.datenschutz.org/bdsg-neu

Wer bezahlt die Umsatzsteuer?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10.1.2019 – VII ZR 6/18, veröffentlicht am 13.2.2019 – einem Bauunternehmer einen zivilrechtlichen Anspruch im Rahmen der vertragsergänzenden Auslegung einen Restwerklohn in Höhe der Umsatzsteuer gegenüber einem Bauträger anerkannt, wenn der Bauträger die Umsatzsteuer nicht an die Finanzverwaltung abgeführt hat und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer entrichten zu müssen. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer, also der Leistende im Rahmen eines zivilrechtlichen Werkvertrages Steuerschuldner. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Umsatzsteuerschuldnerschaft nach Maßgabe des § 13 b Abs. 2 Ziff. 4 UStG auf den Auftraggeber zu verlagern.

www.ra-mff.de
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