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Schutz vor Ansteckung

Welche Maske schützt – und was es für Alternativen gibt

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(Bild: BG Bau)

»Wichtig ist, nur geprüfte Produkte zu beschaffen und zu verwenden«, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. »Nicht zertifizierte Masken können allenfalls als Mund-Nasen-Schutz eingesetzt werden und sind keinesfalls als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden!«

Um Unternehmen bei der Bewertung einzelner Maskentypen zu unterstützen und zu informieren, welche Maske wie schützt, hat die BG BAU eine Entscheidungshilfe für Betriebe der Bauwirtschaft erarbeitet, die auf ihrer Website abgerufen werden kann:

www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/entscheidungshilfe-fuer-betriebe-der-bauwirtschaft/

Umgang mit Gefahrstoffen

Arenz weist darauf hin, dass beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Staub und Asbest auch weiterhin ein Atemschutz wie vorgeschrieben genutzt werden muss: »Beim Umgang mit Gefahrstoffen oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen muss ein Atemschutz mit Partikelfiltern oder Aktivkohlefiltern gewählt werden. Das gilt auch für den Umgang mit Lösungsmitteln.«

Eine Handlungsanleitung, die unter Mitwirkung der BG BAU entstanden ist, gibt konkrete Empfehlungen zum Einsatz von Atemschutz bei Staubbelastungen und kann hier heruntergeladen werden: www.staub-war-gestern.de. Eine aktuelle Übersicht über getestete Produkte ist zudem unter dem folgenden Link abrufbar: www.cdc.gov/niosh/npptl/topics/respirators/disp_part/n95list1-h.html

Wichtig dabei: Masken mit Ausatemventil schützen nur die Träger und nicht die Umstehenden, da die Atemluft der Träger ungefiltert in die Umgebung gelangt. Das ist gerade angesichts der Gefahr durch das Coronavirus wichtig zu wissen. »Daher ist unsere klare Empfehlung, alle Beschäftigten, die nicht die Coronavirus-Schutzregeln einhalten können, mit Atemschutz auszustatten«, so Arenz.

Mund-Nasen-Schutz: Richtiges Tragen und 1,5 Meter Abstand

Zunehmend kommt auch der sogenannte Mund-Nasen-Schutz (MNS) zum Einsatz, der vor allem Partikel mit Viren des Trägers zurückhält. Dieser einfache Schutz stellt zwar keine PSA dar, kann aber ebenfalls vor einer Ansteckung schützen. Voraussetzung dafür: Alle Beschäftigten tragen einen MNS, halten mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander und berücksichtigen die allgemeinen Hygieneregeln. Wie ein MNS richtig getragen wird, zeigt ein Plakat, das unter folgendem Link heruntergeladen werden kann:

https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/mund-nasen-schutz-tragen-din-a2/
 
Übrigens: Papiertaschentücher, selbst hergestellter Mund-Nasen-Schutz oder OP-Masken sind für die Bauwirtschaft grundsätzlich nicht geeignet. 

Weitere Informationen und laufend aktualisierte Angebote gibt es hier: https://www.bgbau.de/mitteilung/hinweise-schutzmasken/

Informationen zur Coronavirus-Krise

Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie ab jetzt unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.

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Berlin
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