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Förderprogramm für elektronische Sicherheitstechnik

KfW präzisiert Anforderungen

Die »Objekt gesichert«-Plakette von Telenot zeigt an, dass die eingebaute Sicherheitslösung von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen wurde und sowohl die Geräteanerkennung (G-Nummer) wie auch die Systemanerkennung (S-Nummer) erfüllt sind, die die KfW für die Vergabe ihres Zuschusses fordert
Die »Objekt gesichert«-Plakette von Telenot zeigt an, dass die eingebaute Sicherheitslösung von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen wurde und sowohl die Geräteanerkennung (G-Nummer) wie auch die Systemanerkennung (S-Nummer) erfüllt sind, die die KfW für die Vergabe ihres Zuschusses fordert

Im Bereich der elektronischen Sicherheitstechnik ist es beispielsweise notwendig, dass das eingebaute System den Anforderungen der DIN VDE 0833 sowie DIN 50131 entspricht. Für die Integration von Smart-Home-Anwendungen in elektronischer Sicherheitstechnik verweist die KfW auf die DIN VDE V 0826-1.

Seit Anfang Mai müssen ausführende Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung aller Maßnahmen sowie die Einhaltung der genannten Normen mit der sogenannten »Fachunternehmerbestätigung« bescheinigen. Damit unterstreicht die Bank die seit einigen Jahren geltende Anforderung, dass alle bei einer elektronischen Sicherheitslösung verwendeten Komponenten zertifiziert sein müssen. Ebenso müssen Planung, Umsetzung und Service dieser Systeme durch entsprechend geschulte und zertifizierte Fachbetrieben durchgeführt werden.

Die KfW hat in der neuen Fachunternehmerbestätigung die Anforderungen für Smart-Home-Anwendungen in elektronischer Sicherheitstechnik entscheidend präzisiert. Denn aus dem Satz »Bei der Scharf- und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der vorgenannten Norm eingehalten« lässt sich ableiten, dass auch das Zusammenspiel aller Komponenten im gesamten System zuverlässig sein muss. Dieses Zusammenspiel der einzelnen Komponenten in einem funktionierenden smarten Alarmsystem wird ebenfalls durch den VdS geprüft und in der Systemanerkennungsnummer (S-Nummer) festgehalten.

Dass diese Präzisierung notwendig ist, zeigt der Blick in die Angebote verschiedener Hersteller. Zwar tragen deren einzelne Produkte teilweise eine G-Nummer; doch die für die Bezuschussung notwendige S-Nummer fehlt häufig, beziehungsweise tragen nur einige Produkte eine G-Nummer. Somit lässt sich gar kein vollumfängliches Gesamtsystem zusammenstellen, in dem alle Bestandteile zugelassen sind.

Auch zahlreiche Fachbetriebe kämen hier ihrer notwendigen Sorgfaltspflicht nicht nach. Denn immer noch werden Lösungen an Endverbraucher verkauft und verbaut, die trotz klarem Kundenwunsch nicht förderfähig sind und zudem keinen ausreichenden Schutz für Leib und Leben sowie Hab und Gut leisten.

Der Hersteller Telenot weist darauf hin, dass er seine Produkte und Systeme grundsätzlich den Testverfahren des VdS Schadenverhütung zu unterzieht. Erst die Kombination von G- und S-Nummer gibt dem Verbraucher die Sicherheit, dass alle technischen Anforderungen, die von der KfW verlangt werden, erfüllt sind.

www.telenot.com

 

Über die Firma
TELENOT ELECTRONIC GmbH
Aalen
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