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Corona-Zutrittskontrollen durch Arbeitgeber

3G-Regeln umsetzen und dokumentieren

Schneider-Intercom 3G-Regeln
Outdoor-fähige Intercom-Terminals, die sich flexibel an Gebäudeeingängen, Werkstoren oder Grundstückgrenzen errichten lassen, unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung der 3G-Regeln

(Bild: Schneider Intercom)

Rechtsgrundlage ist der Paragraf 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, der festlegt: „Es ist eine effiziente betriebliche Zutrittskontrolle erforderlich, die eine lückenlose Umsetzung der Nachweispflicht zum Status geimpft, genesen oder getestet sicherstellt.“ Des Weiteren habe jeder Arbeitgeber „Zugangskontrollen für seine Beschäftigten vor Betreten von Arbeitsstätten durchzuführen.“ (Mehr Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum betrieblichen Infektionsschutz finden Sie hier.)

Gerade für die Betreiber flächenmäßig größerer Geschäftseinrichtungen – zum Beispiel Baumärkte oder produzierendes Gewerbe – eine herausfordernde Aufgabe. Zum einen, weil die professionelle Kontrolle des Gesundheitsstatus erhebliche eigene Kapazitäten bindet. Oder zum anderen die Beauftragung externer Dienstleister erfordert, was finanziell schnell teuer zu Buche schlagen kann. Schneider Intercom will seinen Kunden in dieser schwierigen Situation eine schnell umsetzbare und effiziente Alternative bieten.

Intercom-Terminals an Gebäudeeingängen oder Werkstoren

Zum Einsatz kommen dabei Outdoor-fähige Intercom-Terminals, die sich flexibel an Gebäudeeingängen, Werkstoren oder Grundstückgrenzen errichten lassen. Diese verfügen nicht nur über Touch-Displays in den Größen fünf Zoll oder zehn Zoll, sondern auch über einen QR-Code- bzw. Ausweisleser. Im Alltagsbetrieb bekommt jeder ankommende Arbeitnehmer am Terminal alle, entsprechend der gerade geltenden Corona-Regeln, für den Zutritt erforderlichen Bedienschritte nacheinander angezeigt – simpel und nachvollziehbar. Falls benötigt, können vor Ort auch ergänzend akustische Bedienhinweise ausgegeben werden.

Alle Kontrollprozesse werden durch einen angeschlossenen Controller automatisch gesteuert und dokumentiert. Hierbei wird u.a. wie vom Gesetzgeber gefordert eine digitale DSGVO-konforme Nachweisliste erstellt, die der Arbeitgeber später zum Nachweis über die Erfüllung seiner Pflichten nutzen kann. Der Controller kann im Bedarfsfall auch auf andere Anforderungen umgestellt werden – beispielsweise 2G+ oder 1G. Durch eine integrierte Updatefunktion ist die Anpassung stets zeitnah möglich.

Impfnachweise manipulationssicher prüfen

Impfnachweise werden auf ihre Gültigkeitsdauer überprüft. Der Name im Impfnachweis muss sich auf der Mitarbeiterliste befinden. Testzertifikate müssen der vorgegebenen (einstellbaren) Mindestgültigkeitsdauer entsprechen. Optional kann auch der Personalausweis über einen Durchzugsleser zur Verifikation der Test oder Impfzertifikats genutzt werden.

Die Funktionen der Lösung von Schneider Intercom im Überblick:

  • Dokumentation des Infektionsschutz-Status von Mitarbeiter
  • DSGVO-konforme Nachweisliste für Arbeitgeber
  • Manipulationssicher
  • Reduzierung von Personalkosten
  • Automatischer Rufaufbau zum Werksschutz
  • 5" oder 10" Touch-Displays
  • Tauglich für den Außeneinsatz
  • Flexible Höhe der Edelstahl-Stele
  • Umschaltbar: 1G, 2G+, 2G, 3G+, 3G
  • Optische und akustische Bedienhinweise
  • Optional: Ausweisleser
  • QR-Code-Reader mit optischer Rückmeldung
  • Kontakte zur Steuerung von z.B. Toren und Drehkreuzen.

Weitere Informationen zu dieser Lösung hält das Youtube-Video "Neue Pflichten bei Zutrittskontrollen durch Arbeitgeber" bereit. Schneider Intercom bietet darüber hinaus auch Lösungen zur Umsetzung der 2G- oder 3G-Regel im Einzelhandel an.

Über die Firma
SCHNEIDER INTERCOM GmbH
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