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Sicherer Transport und Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus für Werkzeuge

Schaden durch Akku-Brände vermeiden

Bild 1: Durch eine spezielle Brandschutzauskleidung und formbare Spezialkissen schützt die schlagzähe Kunststoffbox den Akku vor Beschädigung und im Brandfall die Umgebung vor Feuer
Bild 1: Durch eine spezielle Brandschutzauskleidung und formbare Spezialkissen schützt die schlagzähe Kunststoffbox den Akku vor Beschädigung und im Brandfall die Umgebung vor Feuer
(Bild: CEMO)

Cemo, Spezialist für den Umgang mit Gefahrgut, hat nun für Transport und Aufbewahrung eine Akku-Systembrandschutzbox entwickelt, um den sicheren Umgang mit diesen Akkus zu im Alltag zu erleichtern. Die Box mit stabilen Tragegriffen gibt es in zwei Größen mit 40 cm x 30 cm Grundfläche und 21,5 cm oder 34 cm Höhe. Sie ist für Lithium-Akkus der UN-Verpackungsgruppe II, also die üblichen Werkzeugakkus zugelassen. Durch eine spezielle Brandschutzauskleidung und formbare Spezialkissen schützt die schlagzähe Kunststoffbox (Bild 1) die Akkus vor Erschütterungen und im Brandfall die Umgebung vor Feuer. Die Box mit ihren Gefahrgut-Aufklebern erfüllt alle Vorschriften für einen sicheren Akku-Transport auf der Straße und die stationäre Lagerung, auch für Akkus, die durch Sturz, Schlag oder Überhitzung beschädigt wurden.

Bild 2: Die Box mit ihren Gefahrgut-Aufklebern erfüllt alle Vorschriften für einen sicheren Akku-Transport auf der Straße und die stationäre Lagerung
Bild 2: Die Box mit ihren Gefahrgut-Aufklebern erfüllt alle Vorschriften für einen sicheren Akku-Transport auf der Straße und die stationäre Lagerung
(Bild: CEMO)

Sorgfaltspflicht ernst nehmen

Im rauen Arbeitsalltag ist ein sachgemäßer Umgang mit Akkus nicht immer gewährleistet. Durch Sturz, Überladen oder starke Entladung können Akkus unsichtbar intern Schaden nehmen und später in Brand geraten oder im Einzelfall gar explodieren. Die Gefahr steigt statistisch mit der Anzahl der eingesetzten Akkus, sie wird also in Zukunft weiter zunehmen. Gesetzgeber und Versicherungen legen Unternehmern daher eine Vielzahl von Vorgaben auf (Bild 2). Dazu zählt u.a. eine Gefährdungsbeurteilung der eingesetzten Arbeitsmittel und die Einweisung der Mitarbeiter. Verantwortlich für eventuelle Schäden ist dann der Inhaber oder Geschäftsführer. 

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