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Norm zur Elektromobilität

Konduktives Laden von Elektrofahrzeugen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Aufgrund der weltweiten Herausforderungen der CO2-Reduzierung und der Energiesicherheit hat die Automobilindustrie die Entwicklung und Vermarktung von Elektrofahrzeugen und Hybrid-Elektrofahrzeugen beschleunigt. Zusätzlich zu den dominierenden Hybrid-Elektrofahrzeugen werden zukünftig batterieelektrische Fahrzeuge, einschließlich Plug-in-Hybridfahrzeuge in Massenfertigung angeboten.

Zur Unterstützung der Verbreitung solcher Fahrzeuge, stellt die vorliegende Norm die Konfigurationen der Standardschnittstelle von Fahrzeugsteckvorrichtungen für Wechselstrom bereit, welche beim konduktiven Laden von Elektrofahrzeugen verwendet werden, wobei die am häufigsten auftretenden Ladesituationen berücksichtigt werden.

Diese Norm beschreibt hierfür Stecker, Steckdosen, Fahrzeugkupplungen und Fahrzeugstecker mit Stiften und Buchsen von genormter Bauform Bezeichnet werden diese als Steckvorrichtungen. Sie haben eine Bemessungsnennspannung von nicht mehr als 480 V Wechselspannung, 50 Hz bis 60 Hz, und einen Bemessungsstrom von nicht mehr als 63 A Drehstrom oder 70 A Einphasenstrom zur Verwendung beim konduktiven Laden von Elektrofahrzeugen.

Die Steckvorrichtungen sind für den Einsatz in Stromkreisen geeignet. Sie können mit unterschiedlichen Spannungen und Frequenzen betrieben werden und können auch Kleinspannung (ELV) und Kommunikationssignale mit einbeziehen. Fahrzeugstecker und Fahrzeugkupplung nach der vorliegenden Norm sind für die Ladebetriebsarten 1, 2 und 3, Fälle B und C, bestimmt. Die in dieser Norm behandelten Steckdosen und Stecker sind nur für die Ladebetriebsart 3, Fälle A und B, bestimmt.

Für die Verbindung zwischen der Stromversorgung und dem Elektrofahrzeug darf eine Basisschnittstelle die Bemessungsstromstärken bis 63 A Drehstrom und 70 A Einphasenwechselstrom bereitstellen. Die Basisschnittstelle darf bis zu sieben Strom- oder Signalkontakte mit einer eindeutigen mechanischen Anordnung der Kontaktpositionen für Einphasen- oder Drehstrom enthalten.  Dabei darf jeder Fahrzeugstecker nur mit der entsprechenden Fahrzeugkupplung zusammenpassen. Jeder Stecker darf nur mit der entsprechenden Steckdose zusammenpassen.

Die Steckvorrichtungen, vom Typ 1, 2 oder 3, sind wie folgt bemessen:
  • Anordnung Typ 1, Fahrzeugsteckvorrichtung, bemessen mit 250 V, 32 A Einphasenstrom.
  • Anordnung Typ 2, Fahrzeugsteckvorrichtung, Steckdose und Stecker, bemessen mit:
  • 250 V, 13 A oder 20 A oder 32 A oder 63 A oder 70 A Einphasenstrom;
  • 480 V, 13 A oder 20 A oder 32 A oder 63 A Drehstrom;
  • Anordnung Typ 3, Fahrzeugsteckvorrichtung, Steckdose und Stecker, bemessen mit:
  • 250 V, 16 A oder 32 A Einphasenstrom;
  • 480 V, 32 A oder 63 A Drehstrom.
 

 

 
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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