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Praxisfrage

CE-Kennzeichnung von Unterverteilungen

Ich habe einen Umbau einer Unterverteilung bei einem regionalen Elektroinstallateur in Auftrag gegeben aber nach Fertigstellung der Arbeiten keine Konformitätserklärung erhalten, weder noch einen Aufkleber auf der Verteilung gefunden. Nach seiner Aussage könne er keine neue Konformität feststellen, da er selbst nicht der ursprüngliche Hersteller dieser Anlage sei und die gesamte Verantwortung nicht tragen kann. Er habe lediglich die Bauteile ausgetauscht und mit dem Prüfprotokoll nach DIN 0100-610 die Sicherheit der Anlage nachgewiesen. Eine Änderung hat hier nach seiner Meinung nicht stattgefunden und somit müsse man auch keine neue Konformitätserklärung erzeugen. Da bleibt mir die Frage was sagt mir denn die Aussage einer Konformitätserklärung und ist diese für jede Anlage gefordert? Ab wann ist der Umbau eine Änderung, sodass es ein neues Dokument erfordert? D. P., Hessen

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

CE-Kennzeichnung von Schaltanlagen – Prüfung und Kennzeichnung von Stromkreisverteilern Neue Norm für Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen

Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”

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