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Praxisfrage

Fragen zum Überspannungsschutz

Ich beziehe mich hier auf die Praxisanfrage »Überspannungsschutz bei Neuanlagen«, in »de« 17/2017. Insbesondere geht es um den dortigen Abschnitt »Weitere empfohlene Maßnahmen«. In meiner Betrachtung gehe ich von einem Gebäude ohne eine äußere Blitzschutzanlage aus. Ich verwende hierbei die bisher in den Normen verwendete deutsche Bezeichnung Überspannungs-Schutzeinrichtung (ÜSE). Der Hauptschutz, das heißt die normativ geforderte ÜSE, ist in der Nähe der Speisestelle der Anlage (Gebäudeeintritt) vorzusehen. Zum zusätzlichen Schutz (z. B. in der Unterverteilung einer Mehrfamilienhauswohnung) heißt es in der DIN VDE 0100-534, Abs. 534.4.1, dass zusätzliche ÜSE für einen ausreichenden Schutz notwendig sein können – d. h. empfohlen sind. Weiter heißt es hier, dass die zusätzliche ÜSE nicht ohne eine ÜSE am Speisepunkt (Gebäudeeintritt) verwendet werden dürfen. Wird in einem Mehrfamilienhaus die Elektro­installation einer einzelne Wohnung erneuert und hat das Gebäude keinen Überspannungsschutz am Speisepunkt (Gebäudeeintritt), so stellen sich für uns folgende Fragen: Handelt es sich hierbei um den zusätzlichen Schutz? In diesem Fall wäre der Einbau eine ÜSE laut DIN VDE 0100-534, Abs. 534.4.1, formal nicht zulässig. Handelt es sich anderenfalls hierbei um den Hauptschutz, d. h. um den grundsätzlich geforderten Mindestschutz? In diesem Fall wäre eine ÜSE Typ 2 zulässig. Offiziell allerdings nur in der Nähe der Speisestelle der Anlage (Gebäudeeintritt). Ergänzend nun noch einige Anmerkungen zum Thema Erdungsanlage: Als Mindestschutz und Pflicht beschreiben die Normen die Installation einer ÜSE Typ 2 in der Nähe der Speisestelle der Anlage (Gebäudeeintritt). Die ÜSE Typ 2 darf nicht im Vorzählerbereich installiert werden. Das hat zur Folge, dass im Falle einer Zählerzentralisation, je Zähler eine ÜSE Typ 2 eingebaut werden muss. Beim Einbau einer ÜSE Typ 1 (z. B. Kombiableiter Dehnshield ZP Basic), die für den Vorzählerbereich zugelassen ist, reicht eine ÜSE für alle nachgeschalteten Zählerplätze z. B. Zählerzentralisation. Weiterer Vorteil: Der Schutzbereich einer ÜSE beträgt rund 10 m, womit alle in diesem Bereich installierten Zählerplätze geschützt sind. Auch alle im Bereich der zehn installierten Stromkreise sind über diesen Kombiableiter geschützt. Da er die Wirkung eine ÜSE Typ1, Typ2 und Typ3 beinhaltet, wirkt der Schutz bis zur Steckdose. Generell darf der ÜSE Typ 1 nur dann eingebaut werden, wenn ein Erdungsanlage (Fundamenterder, einzelner Tiefenerder usw.) vorhanden ist. Bei einem jüngst besuchten Fachvortrag war zu erfahren, dass der ZVEH die Meinung vertritt, dass die ÜSE Typ 1 auch dann installiert werden darf, wenn keine Erdungsanlage vorhanden ist. C. A., Berlin

Expertenantwort vom 23.08.2018
Peter Biebl
Peter Biebl

Dipl.-Ing.; Ingenieurbüro S.Biebl; Spezialgebiete: Blitzschutz- und Erdungstechnik, Überspannungsschutz, Planung und Bau von Mittelspannungsanlagen, Transformatoren, Transformatorenstationen

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