Sehr geehrte Damen und Herren ich habe eine technische/normative Frage zu einem Projekt, für das ich die Elektroinstallation plane. Es geht hierbei um ein ehemaliges Möbelhaus in der Innenstadt, welches zu einem Wohn- und Geschäftsgebäude umgebaut werden soll. Es werden 36 Wohnungen mit elektrischer Warmwasserbereitung und Beheizung über Wärmepumpen entstehen. Im Erdgeschoß wird ein Gastrobetrieb mit 140kW elektrischer Leistung und eine Arztpraxis mit ca. 30kW entstehen. Im Aussenbereich sollen Supercharger für E-Mobilität mit 600kW errichtet werden. Wir planten eine Trafostation mit 1250kVa mit Mittelspannungsmessung auf dem Gelände. Jede Wohnung soll einen eigenen Zähler zur direkten Abrechnung mit dem Versorger erhalten. Das bedeutet laut Netzbetreiber aber, dass alle Wohnungen mit einer RLM Messung ausgestattet werden müssen. Bei den Wohnungen handelt es sich zum großem Teil um Appartements für Studenten mit ca. 25-45 qm Größe. Eine RLM Messung wäre hier meiner Meinung nach „mit Kanonen auf Spatzen schiessen“. Also habe ich auf eine andere Lösung gedrängt. Die Wohnungen über einen Niederspannungsanschluss im Keller versorgen, die beiden Gewerbeeinheiten und die Ladestationen über einen kundeneigenen Trafo versorgen. Der Energieversorger stimmt hier ausnahmsweise zu, da er auch der Meinung ist, dass für die kleinen Wohnungen eine RLM Messung in keinem Verhältnis zum Nutzen der kleinen Wohnungen steht. Jetzt stehe ich planerisch vor der Herausforderung, die elektrischen Anlagen im Bezug auf den Einspeisepunkt sauber zu trennen. Ich sehe hier die einzige Möglichkeit in einer „funktionalen Abgrenzung“, wie im FFN „Hinweis für die Errichtung von mehreren Netzanschlüssen am Niederspannungsnetz in einem Gebäude und auf einem Grundstück“ beschrieben Also einmal die Wohnungen und der Allgemeinteil aus dem Niederspannungsnetz und zum anderen die Gewerbeeinheiten und die Ladestationen, also Anlagenteile die aus dem Trafo versorgt werden. Nun zu meinen Fragen: - Ist die „Funktionale Abtrennung“, wie von mir beschrieben möglich? Die Gewerbeeinheiten werden im EG und teilweise im Keller Räume nutzen. Die Wohnungen werden ab dem 01.OG gebaut - In dem FFN Hinweis steht unter Punkt 4.2.2 3): „Kundenanlagen müssen mit Ausnahme des Potentialausgleichs und der Erdungsanlage dauerhaft voneinander elektrisch getrennt sein“. Unter Punkt 4.2.2. 7) „Netzanschlüsse, die mit einer gemeinsamen Erdungsanlage verbunden sind, sind grundsätzlich aus derselben Transformatorstation zu versorgen. Bei unterschiedlichen Netzen ist eine Verbindung zwischen den PEN-Leitern und den Erdungsanlagen sowie dem Potentialausgleich dauerhaft auszuschließen. Eine Trennung der Erdungsanlage ist meiner Meinung kaum möglich, obwohl sie komplett neu errichtet wird und wir noch in der Planungsphase sind. Es wird auch eine äußere Blitzschutzanlage geben. Daher müssen meiner Meinung alle leitfähigen Teile miteinander verbunden werden. Eine räumliche Trennung mit 2,5m Abstand, wie in der FFN beschrieben ist nicht umsetzbar. In der FFN findet man den Hinweis, das bei einer gemeinsamen Erdungsanlage Ausgleichsströme fliessen können. Können große Ausgleichsströme fliessen, wenn ab dem HAK auf der einen Seite und ab der Trafostation auf der anderen Seite ein reines TNS Netz aufgebaut wird und jeweils am HAK und an der Trafostation der PEN einmal geerdet wird? Wenn ich zwei getrennte Erdungsanlagen aufbaue, könnte zwischen diesen unterschiedliches Potential auftreten. Kann ich in einem mehrstöckingen Gebäude mit äußerem Blitzschutz getrennte Erdungsanlagen bauen? Kann ich durch ein sauber aufgebautes TNS Netz die Enstehung von Ausgleichsströmen verhindern? Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
PP23147