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Praxisfrage

Erstprüfung ortsveränderlicher Geräte

Ich bin Elektrofachkraft im öffentlichen Dienst, allgemein entstehen bei uns immer wieder Diskusionen zwischen dem Arbeitsschutz und der "Elektrowerkstatt" über die Erstprüfung von neu beschafften ortsveränderlichen Geräten. Wir sind der Meinung das eine Erstprüfung an einem Gerät erfolgen muß bevor es in der Dienststelle genutzt wird. Der Arbeitsschutz ist der Meinung das die Erstprüfung durch die vorhandene Konformitätserklärung entfallen kann, da es sich auch ziemlich schwer bzw. mit hohem Aufwand organisieren lässt alle neuen Geräte zu prüfen, da wir mehrere Außenstellen besitzen an denen kein Fachpersonal ansässig ist. Lässt sich die Erstprüfung mit einer Gefährdungsbeurteilung, die ja ohnehin erstellt werden muss, "vermeiden" so das die Geräte dann in den normalen Prüfzyklus der an den Liegenschaft herrscht mit einbezogen werden? Gibt es eine Regelung diesbezüglich für Telearbeitsplätze? Diese sind ja zu sehen wie der Arbeitsplatz im Büro? Befreit eine Errichterbescheinigung vom Hersteller von der Erstprüfung und der Erstinbetriebnahme?

Expertenantwort vom 08.06.2022
Autorenbild
Dipl.-Ing. (FH) Michael Muschong

Fachredakteur »de«

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Ortsveränderliche Geräte für gewerblichen Gebrauch

Erstprüfung von Neugeräten?

Die Erstprüfung elektrischer Arbeitsmittel aus rechtlicher Sicht

Prüfung elektrischer Arbeitsmittel – Zwingt die Realität zur Erstprüfung?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, 
Redaktion “de”

PP22066


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