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Praxisfrage

Prüfpflicht für Zahnarztpraxis

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Vermieter einer Zahnarztpraxis. Ich habe einige Fragen zur Prüfpflicht von einer Zahnarztpraxis. Nach Bundesgerichtshof Urteil vom 15. Oktober 2008 – VIII ZR 321/07 Aussage Sinngemäß, für Mietwohnungen gibt es hier keine Pflicht zu regelmäßigen Prüfungen. Kann das auch auf eine Zahnarztpraxis übertragen werden? Sollte doch eine Prüfpflicht vorliegen, wer ist für die Wiederholungsprüfung der E-Anlage Zuständig? Der Mieter oder der Vermieter? Welche Frist gilt hier genau? Sind diese häufigeren Prüfungen für Medizinische Anlagen auch Sache des Vermieters? Sollte Ich Zuständig sein, sind die Kosten der Prüfung über die Nebenkosten abrechenbar? Es gibt dazu keine Vertraglichen Vereinbarungen . Ich habe vor Übergabe der Räume die E-Anlage Prüfen lassen. Bei der Übergabeprüfung wurden nur die Stromkreise bis zu den Geräten gemessen, nicht jedoch die Geräte Selber. Ist das ausreichend? Der Mieter hat nach Übergabe Erweiterungen, wie neue Steckdosen und einen zusätzlichen Verteiler in der Anlage Installieren lassen. Darüber habe ich keine Protokolle. Ich habe in der Regel keinen Zugang zu den Räumen. Nach Aussage einer Fachkraft bin ich jetzt für die Erweiterungen mit Zuständig. Wie ist die Zuständigkeit für die Prüfung der Fest angeschlossene Betriebsmittel wie Behandlungsstuhl, Röntgenapparat ...? Es gibt auch über Stecker Angeschlossene Warmwassergeräte die jedoch fest Angebracht sind. Nach Betriebssicherheitsverordnung sollte der Mieter als Arbeitgeber hier für Arbeitsmittel zuständig sein. Die FI Schalter sind regelmäßig mit der Prüftaste auszulösen. Kann diese Prüfung an den Mieter übertragen werden oder bin ich dafür auch Verantwortlich. Welche Frist gilt hier? Noch eine Frage zum RCD. Ist bei Röntgengeräten immer ein Typ B RCD erforderlich? Bis jetzt sind nur Typ A Verbaut Bei der letzten Prüfung wurde das nicht beanstandet. Sollte hier der Hersteller befragt werden? F. D., Nordrhein-Westfalen

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

E-Check in Mehrfamilienhäusern

BGV-A2-Prüfpflicht eines gewerblichen Untermieters

Betreiberpflicht für kleine Werbeanlagen im öffentlichen Umfeld

Mit freundlichen Grüßen

Michael Muschong, Redaktion “de”

pp13101

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