Home Praxisprobleme Planung und Verantwortlichkeit Sachverständigenforderungen zu medizinisch genutzten Gebäuden

de+ Inhalt
Praxisfrage

Sachverständigenforderungen zu medizinisch genutzten Gebäuden

Wir planen regelmäßig seit mehr als 20 Jahren elektrische Anlagen für medizinische Einrichtungen insbesondere Krankenhäuser. Sachverständige erheben in letzter Zeit Forderungen, welche zu großen Problemen in den meist bereits fortgeschrittenen Planungsstadien (Ausführungsplanung) führen. 1) AV- und SV-Unterverteiler als Etagenverteiler in einem Raum sind unzulässig Dies war die Aussage eines Sachverständigen, der sich auf die MLAR 2015/2016, Pkt. 5.2.2 bezog. Aus unserer Sicht sind Etagenverteiler der allgemeinen und der Sicherheitsstromversorgung in medizinischen Einrichtungen in einem gemeinsamen Raum zulässig, wenn sie nur den zugehörigen Brandabschnitt versorgen. Die Zuleitung der SV-Unterverteilung muss bis in den Unterverteilerraum als Kabel mit Funktionserhalt ausgeführt sein. Nun planen wir ein Ärztezentrum mit etwa zehn Arztpraxen und zwei Büroetagen in Berlin. Das Gebäude ist kein Hochhaus. Die oben genannte Forderung können wir weder in der DIN VDE 0100-710 noch der MLAR oder in der aktuellen Fachliteratur lesen. Wie ist mit solch einer Forderung aus Ihrer Sicht umzugehen? Gibt es inzwischen Erkenntnisse, die eine solche Forderung zwingend rechtfertigen? 2) Die Sicherheitsbeleuchtung muss batteriebetrieben sein Hier wurde moniert, dass die Dunkelheit für 15 s – aufgrund der Anlaufzeit der Netz­ersatzanlage – für die Patienten zu gefährlich ist. Aus unserer Sicht muss bei einer Sicherheitsbeleuchtung klar in der Anwendung unterschieden werden zwischen einer Sicherheitsbeleuchtung für Menschenansammlungen (DIN EN 50172 / DIN VDE 0100-718) und einer Sicherheitsbeleuchtung für medizinische Einrichtungen (DIN VDE 0100-710). Während bei Menschenansammlungen die schnellstmögliche Evakuierung unterstützt werden soll, ist bei medizinischen Einrichtungen – insbesondere bei Krankenhäusern – neben der Evakuierung in gefährdeten Bereichen auch ein möglichst langer (mind. 24 Stunden) Notbetrieb zu gewährleisten. Wir haben die Vorschriften bisher immer so verstanden, dass in medizinischen Einrichtungen die 15 s für die Sicherheitsbeleuchtung »toleriert« werden (zulässig sind) und der 24-Stunden-Betrieb (in Krankenhäusern) Vorrang hat. Sind zu diesem Thema inzwischen andere Erkenntnisse vorhanden? 3) Bussysteme sind für die Ansteuerung einer Sicherheitsbeleuchtung nicht zulässig Eine ähnliche Forderung hierzu wäre, dass Bussysteme für AV und SV vollständig getrennte Systeme sein müssen. In der Anfangszeit des EIB/KNX-Systems traten durchaus noch undefinierte Zustände auf, die die Anwendung für eine Sicherheits­beleuchtung zumindest fragwürdig erscheinen ließen. Unserer Meinung nach lässt sich heute das KNX-Bus-System, aber auch der Dali-Bus mit seinen Komponenten so sicher und ausgereift programmieren, dass ein sicherer Zustand gemäß DIN und auch ein akzeptabler Zustand für den Nutzer herauskommen. Sehen wir das falsch? Letztendlich gehen für uns die drei aufgezählten Forderungen klar über die Forderungen der aktuellen Vorschriften hinaus. Uns sind bisher aus der Fachliteratur keine erhöhten Risiken bekannt, welche eine der drei Forderungen rechtfertigen. H.-J. B., Berlin

Expertenantwort vom 04.12.2018
Autorenbild
Thomas Flügel

Gelernter Elektromonteur des Schalt- und Verteilungsanlagenbaus und Studium der Elektrotechnik. Mehr als vierzig Jahre Betriebsingenieur am Universitätsklinikum Charité in Berlin. Dort verantwortlich für dessen elektrische Versorgung. Seit 1997 Obmann des DKE-UK 221.4 für die Normung von Niederspannungsanlagen für medizinische elektrische Bereiche. Mitarbeit in weiteren DKE-Gremien.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Nullam pellentesque malesuada arcu dignissim pellentesque. Vestibulum vitae ex in massa aliquam lobortis ac sit amet elit. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo.

Weiterlesen mit de+ Inhalt


  • Zugriff auf alle Inhalte des Portals
  • Zugriff auf das Online-Heftarchiv von 1999 bis heute
  • Zugriff auf über 3000 Praxisprobleme
  • Jede Praxisproblem-Anfrage wird beantwortet

Praxisproblem einzeln kaufen und direkt darauf zugreifen*


*Bei Einzelartikelkauf akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen und AGBs.


Sollte es Probleme mit dem Download geben oder sollten Links nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an kontakt@elektro.net

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Nullam pellentesque malesuada arcu dignissim pellentesque. Vestibulum vitae ex in massa aliquam lobortis ac sit amet elit. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo.

Nulla pharetra ultricies velit in fermentum. Sed et laoreet mi, nec egestas lorem. Mauris vel eros convallis, sollicitudin erat a, pulvinar turpis. Vestibulum vel orci et ligula sollicitudin aliquam. Curabitur quis massa porta, gravida eros eget, imperdiet ex. Ut eu vulputate tellus, quis fermentum nulla. Aenean fermentum nisl sed augue venenatis, a vulputate nunc iaculis. Nam ut lorem fringilla, venenatis libero vel, dignissim mi. Etiam vel enim eget erat congue eleifend. Morbi efficitur dolor ac blandit fermentum.


Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!