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Praxisfrage

Brandschutzauflagen in Treppenhäusern

In einem Mehrfamilien-Haus (4 Wohnparteien, davon 1 Wohnpartei als Einliegerwohnung mit separatem Eingang von Außen) soll der Zählerschrank vom Kellerflur in einen für alle Mieter zugänglichen Kellerraum versetzt werden. Der Kellerflur ist gewissermaßen die unterste Etage des Treppenhauses, von dem aus 3 Wohnparteien sowie ein ausgebautes Dachgeschoss (keine eigene Wohneinheit) zugänglich sind. Inkl. Keller und Dachgeschoss hat das Haus insgesamt 5 Etagen. Gewerblich genutzte Räume sind nicht vorhanden, es ist ein reines Wohnhaus. Im Kellergeschoss ist keine Wohneinheit vorhanden (lediglich die von Außen zugängliche Einliegerwohnung). Der alte Zählerschrank bleibt als "Klemmkasten ohne Zähler" bestehen. Von dort werden die alten Leitungen verlängert (z.B. Zuleitungen zu den Unterverteilungen und Kellerräumen) und im neuen Zählerschrank angeschlossen. Der Leitungsweg vom alten zum neuen Zählerschrank beträgt ca. 3 Meter durch die unterste Treppenhaus-Etage (Keller-Flur). Aus der MLAR (Das Objekt befindet sich in Nordrheinwestfalen) kann ich nicht herauslesen, wie genau hier installiert werden muss. Darum stellen sich mir folgende Fragen: 1) Müssen hier Brandschutzkanäle oder ähnliches verlegt werden, bzw. unter welchen Voraussetzungen wäre dies notwendig? 2) Müssen hier halogenfreie Materialien (Kanäle, Leitungen usw.) zum Einsatz kommen, bzw. unter welchen Voraussetzungen wäre dies notwendig? 3) Muss ein Funktionserhalt sichergestellt werden (z.B. Treppenhausbeleuchtung), bzw. unter welchen Voraussetzungen wäre dies notwendig? (Eine Rauchabzugsanlage o.ä. ist nicht vorhanden) 4) Sofern hier spezielle Brandschutzauflagen zu berücksichtigen sind, darf der alte Zählerschrank als "Klemmkasten" bestehen bleiben? Denn dieser ist ja ebenfalls weder halogenfrei noch brandschutztechnisch besonders geschützt. 5) Wer wäre für solche brandschutztechnischen Fragen der korrekte Ansprechpartner (Westnetz, Innung, Bauamt, .....)?

PP24058

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