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Praxisfrage

Steckdosenverteiler auf Messen und öffentlichen Plätzen

Ich beziehe mich auf das Praxisproblem »Temporäre Campingplätze bei Messen und Großveranstaltungen« in »de« 21/2019.

Bei den von mir besuchten Veranstaltungen der Art, wie sie in diesem Beitrag beschrieben wurden, war die Messung der elektrischen Energie nie gefordert. Teilweise wurden bis zu 80 Fahrzeuge versorgt, welche sich teilweise auch auf verschiedene Geländebereiche verteilten. Die Netzform war hier TN-S. Ein Messestandort hat zwischenzeitlich Verteilerschränke gekauft mit CEE-63 A-Zugang und durchgeschleiftem CEE-63 A-Abgang. Die Steckdosen im Schrank sind einzeln mit LS- und FI-Schalter 30 mA geschützt. Hierbei stehen für Wechselstrom ­nur Schukosteckdosen zur Verfügung. Die CEE-63A-Steckvorrichtung in den ortsfesten Verteilerschränken an diesem Standort sind aber ebenfalls mit FI-Schalter 30 mA ausgeführt. Dies führt dazu, dass trotzdem ein großer Teil der Anlage ausfällt.

Ein Standort hat mittlerweile auf dem Ausstellerparkplatz weitere Kabel für ortsfeste Verteiler verlegen lassen. Diese wurden aber leider noch nicht errichtet. Die Verbindungsleitungen zwischen den Speisepunkten aus den ortsfesten Verteilern und den mobilen Verteilern werden hinter den Fahrzeugen auf dem Boden verlegt. Beim Überqueren der Fahrbahn werden Überfahrbrücken verwendet. Es wird darauf geachtet dass die Fahrzeuge mit der maximal erlaubten Leitungslänge von 25 m ihre Fahrzeuge einstecken können (nicht gespannt, rechtwinklig verlegt hinter den Fahrzeugen). Somit ergeben sich bei Fahrzeug Rücken an Rücken mehr als vier Steckdosen je Verteiler. An einem weiteren Standort gibt es einen Verteiler auf Palette, in welchem sich neun einpolige 16 A-CEE-Steckvorrichtungen befinden. Wie die Zuleitung und Absicherung ausgeführt waren, weiß ich nicht mehr.

Nun meine Fragen:

  1. Welcher Nennfehlerstrom ist für 63 A-CEE-Steckvorrichtungen in Steckdosenverteilern auf Messen und öffentlichen Plätzen Vorschrift? Etwa solche mit 300 mA Bemessungsdifferenzstrom?
  2. Welche Schutzmaßnahme ist für Verbindungsleitung zwischen den mobilen Verteilern zu wählen? Wäre hier ein FI-Schalter von 300 mA Bemessungsdifferenzstrom eine Lösung?
  3. Wie muss die korrekte Leitungsverlegung zwischen den Verteilern erfolgen?
  4. Wie verhält es sich mit der zulässigen Anzahl der Steckdosen je Verteiler? Laut DIN VDE 100 Teil 704 sind vier Steckdosen zugelassen. Oder kann man es so gestalten, dass mehr als vier Fahrzeug mit 25 m ­langer Anschlussleitung in einen Verteiler gesteckt werden können?

J. K., Baden-Württemberg

 

Expertenantwort vom 24.01.2020
Autorenbild
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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